Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR)

Wer innerhalb der EU auf öffentlichen Straßen Güterkraft- oder Personenverkehr betreibt, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist, hat eine besondere Qualifikation nachzuweisen. Die erforderliche Grundqualifikation oder Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister gespeichert. Die Abkürzung hierfür lautet BQR.
Wenn Sie Ihre Eintragungen im Berufskraftfahrerqualifikationsregister einsehen möchten, können Sie diese gebührenfrei beim Kraftfahrt-Bundesamt anfordern. Sie gelangen über den weiterführenden Link dort hin.

Von Ihnen wurde eine Grundqualifikation oder Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz absolviert. Anschließend wurde diese von der zuständigen Industrie- und Handelskammer bzw. Ausbildungsstätte im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) eingetragen. Die Abkürzung hierfür lautet BQR. 

Die Auskunft erhalten Sie vom Kraftfahrt-Bundesamt:

Im weiterführenden Link gelangen Sie direkt zur Beantragung der Auskunft aus dem Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR).

Landkreis Haßberge