Ersatzführerschein

Anträge auch per Post oder online einreichen

Ihr Anliegen können Sie auch per Post oder online über das Bürgerservice Portal beantragen. Die erforderlichen Formulare zum Ausdrucken und Ausfüllen finden Sie im Formularcenter

Führerschein nach Verlust/Diebstahl, bei Namensänderung, bei Eintragung Schlüsselzahl B96/B196, bei Streichung der Auflage Brille/Kontaktlinse, bei Unbrauchbarkeit

Sie haben Ihren bisherigen Führerschein verloren oder gestohlen bekommen? Bei Ihnen haben sich Änderungen in den persönlichen Daten ergeben? Es muss eine Änderung von Auflagen (z. B. Streichung Brille, Erweiterung B96 oder B196) vorgenommen werden? Ihr bisheriger Führerschein ist unbrauchbar, z. B. gebrochen?? In all diesen Fällen wird ein sogenannter Ersatzführerschein in Form eines neuen Kartenführerscheines ausgestellt. 

Vor Beantragung eines Ersatzführerscheins bei Verlust/Diebstahl empfehlen wir eine Nachfrage beim Fundamt und gründliche Suche zu Hause, um unnötige Kosten zu vermeiden. Sollten Sie bereits einen Kartenführerschein besitzen sind Ihre Führerscheindaten von der Polizei im zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) abrufbar. Die bestehende Fahrerlaubnis darf vorübergehend, auch ohne Besitz eines Kartenführerscheines, genutzt werden. 

  • bei Verlust/ Diebstahl
    • ein gültiges Ausweisdokument
    • ein aktuelles biometrisches Passbild (siehe Fotomustertafel BMI)
    • persönliches Erscheinen zur Antragstellung
  • bei Namensänderung oder Unbrauchbarkeit
    • Ihren bisherigen Führerschein im Original
    • ein gültiges Ausweisdokument
    • ggf. Urkunde über Namensänderung (sofern der Ausweis noch nicht auf den neuen Namen ausgestellt ist)
    • ein aktuelles biometrisches Passbild (siehe Fotomustertafel BMI)
  • Eintragung der Schlüsselzahl B96/ B196
    • Ihren bisherigen Führerschein im Original
    • ein gültiges Ausweisdokument
    • Bescheinigung über eine absolvierte Fahrerschulung im Original
    • ein aktuelles biometrisches Passbild (siehe Fotomustertafel BMI)
  • bei Streichung der Auflage Brille/Kontaktlinse
    • Ihren bisherigen Führerschein im Original
    • ein gültiges Ausweisdokument
    • augenärztliches Gutachten gem. Anlage 6 Nr. 2.1 FeV (ein Sehtest reicht leider nicht aus)
    • ein aktuelles biometrisches Passbild (siehe Fotomustertafel BMI)

Persönliche Antragstellung:

Sie buchen sich einen Termin zur Vorsprache in der Führerscheinstelle. Der Antrag wird bei der persönlichen Antragstellung für Sie ausgefüllt und direkt bearbeitet. Sie zahlen die Antragsgebühren vor Ort. Sie buchen sich einen neuen Termin für die Abholung des Führerscheines, sofern kein Direktversand ausgewählt wurde. Die Bundesdruckerei produziert Ihren neuen Führerschein. Die Bestellzeit beträgt in der Regel 3 Wochen. Der Führerschein wird in die Führerscheinstelle geliefert und im Austausch gegen das bisherige Dokument abgeholt. Bei Direktversand wird Ihnen der Führerschein von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt. 

Antragstellung per Post oder online:

Sie reichen Ihren Antrag per Post bzw. online ein. Formulare hierzu erhalten Sie im Formularcenter. Den Ausweis und Führerschein fügen Sie nur in Kopie bei. Außer bei der Versandart Direktversand, hier benötigen wir Ihren bisherigen Führerschein im Original. Alle weiteren Unterlagen benötigen wir immer im Original. Ihr Antrag wird nach Eingangsdatum abgearbeitet. Dies kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Sofern Sie eine Mailadresse angeben, erhalten Sie eine Nachricht, sobald das Dokument bestellt wird. Sie buchen sich einen Termin für die Abholung des neuen Führerscheines. Die Bundesdruckerei produziert Ihren neuen Führerschein und liefert diesen in die Führerscheinstelle. Die Bestellzeit beträgt in der Regel 3 Wochen. Der Führerschein wird im Austausch gegen das bisherige Dokument abgeholt. Sollten Sie als Versandart Direktversand gewählt haben, wird Ihnen der Führerschein von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt. 

 

zusätzlich bei Verlust/Diebstahl

Bei der persönlichen Beantragung oder Abholung wird mit Ihnen zusammen die Versicherung an Eides Statt durchgeführt. Hierbei müssen Sie Ihre Identität mit einem gültigen Ausweisdokument nachweisen. 

Führerschein - Antrag Führerschein nach Verlust, bei Namensänderung, Eintragung Schlüsselzahl B96/B196, Streichung der Auflage Brille/Kontaktlinse, bei Unbrauchbarkeit

bei Verlust/ Diebstahl:

  • 68,70 € inkl. Direktversand nach Hause

bei Namensänderung oder Unbrauchbarkeit:

  • 34,70 € inkl. Direktversand nach Hause

Eintragung der Schlüsselzahl B96/ B196:

  • 45,10 € inkl. Direktversand nach Hause

bei Streichung der Auflage Brille/Kontaktlinse:

  • 34,70 € inkl. Direktversand nach Hause

Landkreis Haßberge