Zu den Erreichbarkeiten und Öffnungszeiten
Anträge auch per Post oder online einreichen
Ihr Anliegen können Sie auch per Post oder online über das Bürgerservice Portal beantragen. Die erforderlichen Formulare zum Ausdrucken und Ausfüllen finden Sie im Formularcenter. Des Weiteren werden die Anträge meistens direkt von Ihrer Fahrschule in der Führerscheinstelle eingereicht. Sprechen Sie sich aus diesem Grund mit Ihrer Fahrschule bezüglich der Verfahrensweise ab.
Erwerb/ Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt bedarf der Fahrerlaubnis. Diese wird in sogenannte Fahrerlaubnisklassen eingeteilt. Unter weiterführende Links gelangen Sie zu einer Übersicht hierzu.
Es gibt auch verschiedene Mindestalter zum Erwerb einer Fahrerlaubnis. Aus diesem Grund haben wir weiter unten ebenfalls eine Verlinkung zu einer Informationsseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr eingefügt. Grundsätzlich ist eine Antragstellung immer erst 6 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters möglich. Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach der beantragten Klasse.
Antragsteller müssen das erforderliche Mindestalter bereits erreicht haben bzw. in den nächsten 6 Monaten erreichen. Des Weiteren haben Sie ihre körperliche Eignung nachzuweisen.
bei Klassen AM, A1, A2, A, L, T, B, BE:
- gültiges Ausweisdokument
- Kartenführerschein (sofern bereits vorhanden)
- ein aktuelles biometrisches Passbild (siehe Fotomustertafel BMI)
- Bescheinigung über Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
(die Kurse lebensrettende Sofortmaßnahmen, Erste-Hilfe-Training und Erste-Hilfe-Fortbildung dürfen leider nicht anerkannt werden) - Sehtestbescheinigung (vom Optiker oder Augenarzt, Gültigkeit max. 2 Jahre ab Ausstellungsdatum)
zusätzlich bei Begleitetem Fahren mit 17 Jahren:
- Führerscheinkopien der beantragten Begleitpersonen
- Personalausweiskopien der beantragten Begleitpersonen (sofern diese in einem anderen Landkreis wohnen)
- Unterschrift der beiden Erziehungsberechtigten auf Seite 3 des Antrages oder Nachweis über ein alleiniges Sorgerecht in Kopie
zusätzlich nur bei den Klassen C1, C1E, C, CE:
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 5 Nr. 1 FeV)
Gültigkeit: max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum (spezielle Vordrucke hat der Arzt) - Bescheinigung über das Sehvermögen (Anlage 6 Nr. 2.1 FeV)
Gültigkeit: max. 2 Jahre ab Ausstellungsdatum (spezielle Vordrucke hat der Arzt)
zusätzlich nur bei den Klassen D1, D1E, D, DE:
- von der Wohnortgemeinde bestätigter Antrag (hierbei wird auch das behördliche Führungszeugnis beantragt)
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten ab dem 50. Lebensjahr erforderlich (Anlage 5 Nr. 2 FeV)
Gültigkeit: max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum (spezielle Vordrucke hat der Arzt)
Persönliche Antragstellung:
Eine persönliche Antragstellung ist nicht erforderlich. Sie reichen Ihre vollständigen Antragsunterlagen per Post oder online ein.
Antragstellung per Post oder online:
Für die Abgabe Ihrer vollständigen Antragsunterlagen benötigen Sie keinen Termin. Diese schicken Sie an folgende Postadresse:
Landratsamt Haßberge
Fachbereich 14 - Führerscheinstelle
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
In den meisten Fällen reicht diese Antragsunterlagen sogar Ihre Fahrschule direkt in der Führerscheinstelle ein. Der Antrag wird nach Eingangsdatum abgearbeitet. Dies kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Bei Beginn der Bearbeitung erhalten Sie eine Kostenrechnung und Ihren Erste-Hilfe-Nachweis im Original per Post. Sie überweisen die Antragsgebühren. Wir bestellen Ihren Führerschein bei der Bundesdruckerei. Die Bestellzeit beträgt in der Regel 3 Wochen. Sobald dieser in der Führerscheinstelle eingetroffen ist und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird ein sogenannter Prüfauftrag an die zuständige Prüfstelle erteilt. In den häufigsten Fällen wird der Führerschein an die Prüfstelle nachgesendet, sodass Ihnen der Prüfer diesen nach erfolgreicher Prüfung aushändigen kann.
Sonderfälle
Doppelklasse
Gleichzeitige Beantragung von mehreren Klassen (Doppelklasse). Hier darf der Führerschein nicht an die Prüfstelle geschickt werden, sondern wird in der Führerscheinstelle abgeholt. Bitte beachten Sie eine rechtzeitige Terminbuchung vorzunehmen.
Begleitetes Fahren mit 17 Jahren
Nach der Antragsbearbeitung wird direkt die Bescheinigung für das Begleitete Fahren mit 17 Jahren ausgestellt und zusammen mit dem Prüfauftrag an die zuständige Prüfstelle verschickt.
Grundsätzlich ist eine Antragstellung immer erst 6 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters möglich.
bei Ersterteilung mit Probezeit:
45,90 €
bei Ersterteilung ohne Probezeit bzw. bei Erweiterungen:
45,10 €
zusätzlich bei Begleitetem Fahren:
11,00 € je Begleitperson
7,70 € Prüfungsbescheinigung Begleitetes Fahren
6,50 € Direktversand Führerschein nach Hause
bei den Klassen D1, D1E, D, DE:
40,00 € + zusätzliche Kosten im Rahmen der Beantragung des behördlichen Führungszeugnisses bei der Gemeinde
Landkreis Haßberge