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Fahreignungs-Bewertungssystem
(Punktsystem)
Rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsverstöße und Fahrerlaubnismaßnahmen von Verkehrsteilnehmern werden im Fahreignungsregister gespeichert. Die Abkürzung hierfür lautet FAER. Zuvor werden diese nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem von den Bußgeld- oder Führerscheinstellen mit Punkten bewertet.
Wenn Sie Ihre Eintragungen im Fahreignungsregister einsehen möchten, können Sie diese gebührenfrei beim Kraftfahrt-Bundesamt anfordern. Sie gelangen über den weiterführenden Link dort hin.
Von Ihnen wurde ein oder mehrere Verkehrsverstöße begangen und von einer Bußgeld- oder Führerscheinstelle gemäß dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten bewertet. Diese wurde dann anschließend in das Fahreignungsregister eingetragen.
Die Auskunft erhalten Sie vom Kraftfahrt-Bundesamt:
Im weiterführenden Link gelangen Sie direkt zur Beantragung der Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER).
Landkreis Haßberge
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