Fahreignungs-Bewertungssystem

(Punktsystem)

Rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsverstöße und Fahrerlaubnismaßnahmen von Verkehrsteilnehmern werden im Fahreignungsregister gespeichert. Die Abkürzung hierfür lautet FAER. Zuvor werden diese nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem von den Bußgeld- oder Führerscheinstellen mit Punkten bewertet.
Wenn Sie Ihre Eintragungen im Fahreignungsregister einsehen möchten, können Sie diese gebührenfrei beim Kraftfahrt-Bundesamt anfordern. Sie gelangen über den weiterführenden Link dort hin.

Von Ihnen wurde ein oder mehrere Verkehrsverstöße begangen und von einer Bußgeld- oder Führerscheinstelle gemäß dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten bewertet. Diese wurde dann anschließend in das Fahreignungsregister eingetragen.

Die Auskunft erhalten Sie vom Kraftfahrt-Bundesamt:

Im weiterführenden Link gelangen Sie direkt zur Beantragung der Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER).

Landkreis Haßberge