Fahrerlaubnis auf Probe

(Probezeitmaßnahmen)

Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese - mit Ausnahme der Klassen AM, L und T - auf Probe erteilt. Der Fahranfänger unterliegt in der Probezeit besonderen Regeln, die der hohen Unfallgefährdung entgegenwirken sollen.

Beginn der Probezeit

  • Datum der Aushändigung des Führerscheins oder des vorläufigen Nachweises der Fahrberechtigung

Ende der Probezeit

  • nach Ablauf von zwei Jahren

Bei Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit - maßgeblich ist die Tatzeit - muss die Fahrerlaubnisbehörde folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen nach Anlage 12 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
    Maßnahme: Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar
     
  • Nach Teilnahme an einem Aufbauseminar erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen
    Maßnahme: Schriftliche Verwarnung verbunden mit der Empfehlung innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
     
  • Nach Ablauf dieser zweimonatigen Frist erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen
    Maßnahme: Entziehung der Fahrerlaubnis

Durch die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar verlängert sich die Probezeit kraft Gesetzes um weitere zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre.  Die Fahrerlaubnisbehörde muss die Fahrerlaubnis entziehen, wenn keine Teilnahme am Aufbauseminar innerhalb der festgesetzten Frist erfolgt. Eine Neuerteilung setzt die Teilnahme an einem Aufbauseminar voraus.

Zur Durchführung des Seminars sind im Landkreis Haßberge folgende Fahrschulen berechtigt:

Name der Fahrschule

Adresse

Telefonnummer

Mobilnummer

Fahrschule Ebern

Gleusdorfer Straße 6, 96106 Ebern

09531/5270

0171/8231281

Fahrschule Endres

Bahnhofstraße 7, 97461 Hofheim

09523/5011063

0171/3322055

Fahrschule Pascher

Kapellenstegsweg 24, 96106 Ebern

09531/8484

0171/8718924

Hinweis: Das Aufbauseminar kann auch bei jeder anderen berechtigten Fahrschule im Bundesgebiet absolviert werden. Informieren Sie sich hierzu bei den jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörden.

Wurden Zuwiderhandlungen gegen bestehende straßenverkehrsrechtliche Vorschriften innerhalb der Probezeit begangen, erhalten Sie eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger. Sie suchen sich eine Fahrschule aus, bei der Sie das Aufbauseminar absolvieren. Die Anmeldebestätigung reichen Sie bis zur im Bescheid angegebenen Frist bei Ihrem Ansprechpartner der Verkehrsbehörde des Landkreises Haßberge ein. Nach erfolgreicher Teilnahme am Aufbauseminar erhalten Sie eine Bestätigung der Fahrschule. Diese Teilnahmebestätigung reichen Sie wiederum bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter der Verkehrsbehörde ein.

Für die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger werden Gebühren in Höhe von 29,05 € erhoben.
Die Kosten des Aufbauseminars erfragen Sie bitte bei der durchführenden Fahrschule. 

Landkreis Haßberge