Zu den Erreichbarkeiten und Öffnungszeiten
Fahrerlaubnisregister
(ZFER)
Die Führerscheindaten werden bei Papierführerscheinen bei der ausstellenden Behörde geführt. Bei Wegzug in einen anderen Landkreis oder Stadt werden diese auf Anforderung in einer sogenannten Karteikartenabschrift an die aktuell zuständige Behörde übermittelt.
Nach Ausstellung eine EU-Kartenführerscheines werden Führerscheindaten an das zentrale Fahrerlaubnisregister gemeldet. Die Abkürzung hierfür lautet ZFER. Anschließend sind die Daten im lokalen Register zu löschen. In diesen Fällen ruft sich die neue Behörde die Daten im Register ab.
Besitz eines deutschen Papierführerscheines, welcher vom Landkreis Haßberge bzw. den damaligen Landkreisen Ebern, Haßfurt und Hofheim ausgestellt wurde.
Sollten Sie bereits in Besitz eines EU-Kartenführerscheines sein, kann sich die neue zuständige Behörde Ihre Führerscheindaten im zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) abrufen. Sie können sich auch jederzeit selbst beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Auskunft aus diesem Register anfordern. Unter weiterführende Links gelangen Sie direkt dort hin.
Übersendung des ausgefüllten Formulars Anforderung einer Karteikartenabschrift.
Anforderung einer Karteikartenabschrift per Online-Formular:
Sie reichen das ausgefüllte Online-Formular ein. Bitte geben Sie dort Ihre aktuelle Meldeadresse und die genaue Anschrift der zuständigen Behörde an. Ihr Antrag wird nach Eingangsdatum abgearbeitet. Dies kann ein bis zwei Wochen in Anspruch nehmen. Ihre Führerscheindaten werden als sogenannte Karteikartenabschrift direkt an die für Sie zuständige Führerscheinstelle übersendet. Sie erhalten nur bei Unstimmigkeiten eine Nachricht von uns.
Die Auskunft für bereits eingetragene Kartenführerscheine erhalten Sie vom Kraftfahrt-Bundesamt:
Im weiterführenden Link gelangen Sie direkt zur Beantragung der Auskunft aus dem zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER).
Sie sollten Ihre Führerscheindaten rechtzeitig (etwa 2 Wochen) vor Ihrer Antragstellung anfordern.
Bei Übersendung einer Karteikartenabschrift an die aktuell zuständige Behörde fallen keine Kosten an.
Landkreis Haßberge