Anträge auch per Post oder online einreichen

Ihr Anliegen können Sie auch per Post oder online über das Bürgerservice Portal beantragen. Die erforderlichen Formulare zum Ausdrucken und Ausfüllen finden Sie im Formularcenter

Fahrerqualifizierungsnachweis

(Schlüsselzahl 95)

Wer innerhalb der EU auf öffentlichen Straßen Güterkraft- oder Personenverkehr betreibt, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist, hat eine besondere Qualifikation nachzuweisen. Zusätzlich zu der jeweils erforderlichen Fahrerlaubnis müssen die Fahrerinnen und Fahrer für den Einstieg in den Beruf eine sogenannte Grundqualifikation erwerben. Die Grundqualifikation, sowie die regelmäßige Weiterbildung (alle fünf Jahre), wird durch die Eintragung im Fahrerqualifizierungsnachweis nachgewiesen. 

Inhaberin oder Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE. Erfolgreich abgeschlossene Grundqualifikation oder Besitz der Klassen C1, C1E, C, CE vor dem 09.09.2009 und der Klassen D1, D1E, D oder DE vor dem 09.09.2008. 

  • Kartenführerschein
  • gültiges Ausweisdokument
  • ein aktuelles biometrisches Passbild (siehe Fotomustertafel BMI)
  • Nachweis über Grundqualifikation bzw. 5 Weiterbildungsmodule (bei Antragstellung dürfen diese nicht älter als 5 Jahre sein) 

Persönliche Antragstellung:

Sie buchen sich einen Termin zur Vorsprache in der Führerscheinstelle. Der Antrag wird bei der persönlichen Antragstellung für Sie ausgefüllt und direkt bearbeitet. Ihre Qualifikation wird aus dem Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) abgerufen. Sie zahlen die Antragsgebühren vor Ort. Die Bundesdruckerei produziert Ihren neuen Fahrerqualifizierungsnachweis und sendet Ihnen diesen per Einwurf-Einschreiben nach Hause, sofern Sie noch keinen FQN besitzen. Andernfalls wird der Fahrerqualifizierungsnachweis in die Führerscheinstelle geliefert und im Austausch gegen den bisherigen FQN abgeholt. 

Antragstellung per Post oder online:

Sie reichen Ihren Antrag per Post bzw. online ein. Formulare hierzu erhalten Sie im Formularcenter. Den ggf. bisherigen Fahrerqualifizierungsnachweis fügen Sie in Kopie bei. Ihr Antrag wird nach Eingangsdatum abgearbeitet. Dies kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Ihre Qualifikation wird aus dem Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) abgerufen. Die Bundesdruckerei produziert Ihren neuen Fahrerqualifizierungsnachweis und sendet Ihnen diesen per Einwurf-Einschreiben nach Hause, sofern Sie noch keinen FQN besitzen. Andernfalls wird der Fahrerqualifizierungsnachweis in die Führerscheinstelle geliefert und im Austausch gegen den bisherigen FQN abgeholt. 

Führerschein - Antrag Fahrerqualifzierungsnachweis (Schlüsselzahl 95)

Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit und sollte spätestens 6-8 Wochen vor Fristablauf beantragt werden.

35,00 € bzw. 41,40 €

Landkreis Haßberge