Anträge auch per Post oder online einreichen

Ihr Anliegen können Sie auch per Post oder online über das Bürgerservice Portal beantragen. Die erforderlichen Formulare zum Ausdrucken und Ausfüllen finden Sie im Formularcenter

Fahrgastbeförderung

(z. B. Taxischein)

Für die Beförderung von Fahrgästen in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen, sowie in Personenkraftwagen im Linienverkehr ( §§ 42, 43 des Personenbeförderungsgesetz), in Personenkraftwagen bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen ( § 48 des Personenbeförderungsgesetzes) und in einem Personenkraftwagen im gebündelten Bedarfsverkehr (§ 50 des Personenbeförderungsgesetzes) ist neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich. 

Der Fahrgastschein ist 5 Jahre gültig und muss alle 5 Jahre verlängert werden.

Derzeitige Übergangsregelung wegen Wegfall der Ortskenntnisprüfung:
Der Inhalt der neuen Fachkundeprüfung ist leider derzeit noch nicht bekannt. Als Inhaber eines Fahrgastscheines werden Sie von der Behörde informiert, sobald hier genauere Details bekannt sind. Aus diesem Grund werden Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung (für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr) derzeit mit einer auflösenden Bedingung beschränkt. Dies bedeutet, dass der Fahrgastschein erlischt, falls die Bestätigung über die erfolgreiche Ablegung der Fachkundeprüfung nicht spätestens ein Jahr nach der Beauftragung vorgelegt wird. 

  • Besitz der Klasse B seit mindestens 2 Jahren (Ausnahme: 1 Jahr bei Krankenkraftwagen)
  • Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme: 19. Lebensjahr bei Krankenkraftwagen)
  • Der Kartenführerschein muss auf den aktuellen Familiennamen ausgestellt sein. 

  • Antrag (auf der Rückseite von der Meldebehörde Daten bestätigen lassen)
  • Kartenführerschein
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 5 Nr. 1 FeV) 
    Gültigkeit: max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum (spezielle Vordrucke hat der Arzt)
  • Bescheinigung über das Sehvermögen (Anlage 6 Nr. 2.1 FeV) 
    Gültigkeit: max. 2 Jahre ab Ausstellungsdatum (spezielle Vordrucke hat der Arzt)
  • erweitertes behördliches Führungszeugnis (wird durch Bestätigung der Rückseite des Antrags durch Wohnortgemeinde beantragt)
  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (Anlage 5 Nr. 2 FeV)
    Gültigkeit: max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum (spezielle Vordrucke hat der Arzt) (nur bei erstmaliger Erteilung und danach ab dem 60. Lebensjahr) 

Bei Taxi , Mietwagen und gebündeltem Bedarfsverkehr zusätzlich:

  • Nachweis der Fachkunde (Erklärung hierzu siehe Reiter Beschreibung)

Bei Krankenkraftwagen zusätzlich:

  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung

Persönliche Antragstellung:

Sie buchen sich einen Termin zur Vorsprache in der Führerscheinstelle. Sie bringen den ausgefüllten Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen im Original mit. Das für Sie zuständige Einwohnermeldeamt muss auf der Seite 2 des Antrages den Hauptwohnsitz bestätigen. Hierbei wird gleichzeitig das erweiterte behördliche Führungszeugnis beantragt. Dieses wird direkt vom Bundesamt für Justiz an die Führerscheinstelle geschickt. Sie zahlen die Antragsgebühren vor Ort. Bei der erstmaligen Erteilung werden nun noch weitere erforderliche Auskünfte eingeholt. Die Bearbeitung kann bis zu 4 Wochen dauern. Sofern Sie eine Mailadresse angeben, erhalten Sie eine Nachricht, sobald das Dokument abholbereit ist. Sie buchen sich einen neuen Termin für die Abholung des Beförderungsscheines. Der Fahrgastschein wird zwecks Festlegung der Befristung erst bei der Abholung ausgestellt. 

Bei einer Verlängerung des Fahrgastscheines kann Ihr Antrag unter Umständen bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen direkt beim ersten Termin abschließend bearbeitet werden.  

Antragstellung per Post oder online:

Sie reichen Ihren Antrag per Post bzw. online ein. Formulare hierzu erhalten Sie im Formularcenter. Das für Sie zuständige Einwohnermeldeamt muss auf der Seite 2 des Antrages den Hauptwohnsitz bestätigen. Hierbei wird gleichzeitig das erweiterte behördliche Führungszeugnis beantragt. Dieses wird direkt vom Bundesamt für Justiz an die Führerscheinstelle geschickt. Den Ausweis und Führerschein fügen Sie nur in Kopie bei. Alle anderen Unterlagen benötigen wir im Original. Ihr Antrag wird nach Eingangsdatum abgearbeitet. Dies kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Sofern Sie eine Mailadresse angeben, erhalten Sie eine Nachricht, sobald das Dokument abholbereit ist. Sie buchen sich einen Termin für die Abholung des Beförderungsscheines. Der Fahrgastschein wird zwecks Festlegung der Befristung erst bei der Abholung ausgestellt. Sie zahlen die Antragsgebühren vor Ort.

Hinweise: 
Wenn Ihr Führerschein nicht auf Ihren aktuellen Familiennamen ausgestellt oder gebrochen/ defekt ist, muss zuvor die Ausstellung eines neuen Kartenführerscheines beantragt werden. 

Führerschein - Antrag Fahrgastschein (z. B. Taxischein)

Eine Verlängerung der Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit und sollte spätestens 6-8 Wochen vor Fristablauf beantragt werden.

Ersterteilung und Erteilung nach Ablauf der Gültigkeit: 40,00 € 
Verlängerung: 34,10 €

Landkreis Haßberge