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Anträge auch per Post oder online einreichen
Ihr Anliegen können Sie auch per Post oder online über das Bürgerservice Portal beantragen. Die erforderlichen Formulare zum Ausdrucken und Ausfüllen finden Sie im Formularcenter.
Sonderfahrerlaubnis "Feuerwehrführerschein"
Gemäß der Bayerischen Fahrberechtigungsverordnung (FBerV) wird es betroffenen Organisationen, wie der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes ermöglicht ihre ehrenamtlichen Angehörigen selbst zum Führen von Einsatzfahrzeugen (auch mit Fahrzeugkombinationen) bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t auszubilden und zu prüfen.
- Man muss vor Beantragung einer Sonderfahrerlaubnis für Einsatzfahrzeuge seit mindestens 2 Jahren in Besitz der Klasse B sein.
- Der Kartenführerschein muss auf den aktuellen Familiennamen ausgestellt sein.
- Ihren bisherigen Führerschein im Original
- ein gültiges Ausweisdokument
- Nachweis über die bestandene Prüfung gem. § 3 i. V. m. Anlage 4 Bayerische Fahrberechtigungsverordnung
Persönliche Antragstellung:
Sie buchen sich einen Termin zur Vorsprache in der Führerscheinstelle. Der Antrag wird bei der persönlichen Antragstellung für Sie ausgefüllt. Sie zahlen die Antragsgebühren vor Ort. Die Sonderfahrerlaubnis wird bei Vorbesitz eines EU-Kartenführerscheines, seit mehr als 2 Jahren, direkt für Sie ausgestellt. Dies ist allerdings nicht möglich, wenn Ihr Führerschein nicht auf Ihren aktuellen Familiennamen ausgestellt oder gebrochen/ defekt ist. In diesen Fällen ist zuvor die Ausstellung eines neuen Kartenführerscheines notwendig.
Antragstellung per Post oder online:
Sie reichen Ihren Antrag per Post bzw. online ein. Formulare hierzu erhalten Sie im Formularcenter. Den Ausweis und den Führerschein fügen Sie nur in Kopie bei. Die Bestätigung gemäß Anlage 4 Bayerische Fahrberechtigungsverordnung (FBerV) benötigen wir hingegen im Original. Ihr Antrag wird nach Eingangsdatum abgearbeitet. Dies kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Die Sonderfahrerlaubnis wird bei Vorbesitz eines EU-Kartenführerscheines, seit mehr als 2 Jahren, direkt für Sie ausgestellt. Dies ist allerdings nicht möglich, wenn Ihr Führerschein nicht auf Ihren aktuellen Familiennamen ausgestellt oder gebrochen/ defekt ist. In diesen Fällen ist zuvor die Ausstellung eines neuen Führerscheines notwendig. Sie werden zwecks Abholung des Führerscheines von uns kontaktiert.
24,30 €
Landkreis Haßberge