Anträge auch per Post oder online einreichen

Ihr Anliegen können Sie auch per Post oder online über das Bürgerservice Portal beantragen. Die erforderlichen Formulare zum Ausdrucken und Ausfüllen finden Sie im Formularcenter

Internationaler Führerschein

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union, insbesondere in den USA, ist die Mitführung eines Internationalen Führerscheines erforderlich. Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesminisiterums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Unter weiterführende Links gelangen Sie direkt dort hin. 

Der internationale Führerschein gilt nur in Verbindung mit dem nationalen Kartenführerschein und ersetzt diesen nicht. Er ist für max. drei Jahre gültig.

Für die Ausstellung eines internationalen Führerscheines müssen Sie bereits in Besitz eines gültigen EU-Kartenführerscheines, welcher auf Ihren aktuellen Familiennamen ausgestellt ist, sein. Zudem müssen Sie das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben. 

  • gültiger Kartenführerschein
  • gültiges Ausweisdokument
  • ein aktuelles biometrisches Passbild (siehe Fotomustertafel BMI)

Persönliche Antragstellung:

Sie buchen sich einen Termin zur Vorsprache in der Führerscheinstelle. Der Antrag wird bei der persönlichen Antragstellung für Sie ausgefüllt. Sie zahlen die Antragsgebühren vor Ort. Der internationale Führerschein wird bei Vorbesitz eines EU-Kartenführerscheines direkt für Sie ausgestellt. Dies ist allerdings nicht möglich, wenn Ihr Führerschein nicht auf Ihren aktuellen Familiennamen ausgestellt oder gebrochen/ defekt ist. In diesen Fällen ist zuvor die Ausstellung eines neuen Kartenführerscheines notwendig. 

Antragstellung per Post oder online:

Sie reichen Ihren Antrag per Post bzw. online ein. Formulare hierzu erhalten Sie im Formularcenter. Den Ausweis und den Führerschein fügen Sie nur in Kopie bei. Das aktuelle biometrische Passbild benötigen wir hingegen im Original. Ihr Antrag wird nach Eingangsdatum abgearbeitet. Dies kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Der internationale Führerschein wird bei Vorbesitz eines EU-Kartenführerscheines direkt für Sie ausgestellt. Dies ist allerdings nicht möglich, wenn Ihr Führerschein nicht auf Ihren aktuellen Familiennamen ausgestellt oder gebrochen/ defekt ist. In diesem Fällen ist zuvor die Ausstellung eines neuen Führerscheines notwendig. Den internationalen Führerschein erhalten Sie gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 3,30 € per Einwurf-Einschreiben an Ihre Meldeadresse.

Führerschein - Antrag internationaler Führerschein

Die Beantragung des internationalen Führerschein sollte spätestens 4-6 Wochen Reiseantritt stattfinden.

Besitzen Sie noch keinen Kartenführerschein, sollte die Beantragung bzw. der Umtausch des "Altführerscheins" rechtzeitig (ca. 6 - 8 Wochen) vor Reisebeginn erfolgen.

16,30 €  + ggf. 3,30 € für Einwurf-Einschreiben

Landkreis Haßberge