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Anträge auch per Post oder online einreichen
Ihr Anliegen können Sie auch per Post oder online über das Bürgerservice Portal beantragen. Die erforderlichen Formulare zum Ausdrucken und Ausfüllen finden Sie im Formularcenter.
Umtausch Papierführerschein
Seit 19.01.2013 ist die Gültigkeit der Führerscheindokumente auf 15 Jahre befristet (Umsetzung der sog. 3. EU-Führerscheinrichtlinie). Diese Befristung betrifft allerdings nur die Dokumente als solche, nicht aber die Fahrerlaubnis selbst. Nach Ablauf von 15 Jahren muss künftig nur das Führerscheindokument umgetauscht werden.
Sie müssen in Besitz eines grauen oder rosa Papierführerscheines sein. Sollten Sie bereits einen Kartenführerschein haben gelten andere Umtauschfristen.
- Papierführerschein
- gültiges Ausweisdokument
- ein aktuelles biometrisches Passbild (siehe Fotomustertafel BMI)
- ggf. Nachweis für die Eintragung der Klasse T (siehe Beiblatt)
Persönliche Antragstellung:
Sie buchen sich einen Termin zur Vorsprache in der Führerscheinstelle. Der Antrag wird bei der persönlichen Antragstellung für Sie ausgefüllt und direkt bearbeitet. Sie zahlen die Antragsgebühren vor Ort. Ihren bisherigen Führerschein erhalten Sie entwertet zurück. Die Bundesdruckerei produziert Ihren neuen Kartenführerschein und sendet Ihnen diesen per Einwurf-Einschreiben nach Hause. Die Bestellzeit beträgt in der Regel 3 Wochen.
Antragstellung per Post oder online:
Sie reichen Ihren Antrag per Post bzw. online ein. Formulare hierzu erhalten Sie im Formularcenter. Den bisherigen Führerschein fügen Sie im Original bei. Während der Bearbeitungszeit behalten Sie sich eine Kopie Ihres Führerscheines für etwaige Kontrollen. Ihr Antrag wird nach Eingangsdatum abgearbeitet. Dies kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Der bisherige entwertete Führerschein wird zusammen mit einer Rechnung an Sie verschickt. Die Bundesdruckerei produziert Ihren neuen Kartenführerschein und sendet Ihnen diesen per Einwurf-Einschreiben nach Hause. Die Bestellzeit beträgt in der Regel 3 Wochen.
Bei Papierführerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend:
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Juli 2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Sind Sie bereits im Besitz eines Kartenführerscheines gelten andere Fristen.
Ein Merkblatt zu allen Umtauschfristen erhalten Sie hier.
33,00 € inkl. Direktversand des Führerscheines nach Hause
Landkreis Haßberge