Anträge auch per Post oder online einreichen

Ihr Anliegen können Sie auch per Post oder online über das Bürgerservice Portal beantragen. Die erforderlichen Formulare zum Ausdrucken und Ausfüllen finden Sie im Formularcenter

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz haben. Nach Wohnsitznahme in Deutschland ist bei Inhabern einer ausländischen Fahrerlaubnis außerhalb der EU eine Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis notwendig. Die Fahrberechtigung gilt hier nämlich nur für sechs Monate nach Einzug in Deutschland. 

Es wird empfohlen, rechtzeitig mit dem ausländischen Führerschein und einer Übersetzung (eines in Deutschland amtlich anerkannten Übersetzers) in der Fahrerlaubnisbehörde eine einzelfallbezogene Auskunft einzuholen. Hierzu benötigen Sie einen Termin

Sie müssen Inhaber einer noch gültigen ausländischen Fahrerlaubnis sein. Diese muss mit einem nationalen ausländischen Führerschein nachgewiesen werden. Ein internationaler Führerschein reicht hierfür leider nicht aus. Der ausländische Führerschein darf nicht nach Wohnsitznahme in Deutschland ausgestellt worden sein. 

  • gültiger ausländischer Führerschein im Original
  • gültiges Ausweisdokument
  • ein aktuelles biometrisches Passbild (siehe Fotomustertafel BMI)
  • amtlich anerkannte Übersetzung (nur bei Führerscheinen von außerhalb der EU)

Möglicherweise sind noch weitere Unterlagen erforderlich. Dies besprechen wir nach Sichtung Ihrer Unterlagen bei der Antragstellung mit Ihnen. 

Persönliche Antragstellung:

Sie buchen sich einen Termin zur Vorsprache in der Führerscheinstelle. Der Antrag wird bei der persönlichen Antragstellung für Sie ausgefüllt. Sie zahlen die Antragsgebühren vor Ort. Führerscheine, die außerhalb der EU ausgestellt wurden, werden zu Überprüfungszwecken einbehalten.  

bei prüfungsfreier Umschreibung:

Sofern Sie eine Mailadresse angeben, erhalten Sie eine Nachricht, sobald das Dokument bestellt wird. Sie buchen sich einen Termin für die Abholung des neuen Führerscheines. Die Bundesdruckerei produziert Ihren deutschen Führerschein und liefert diesen in die Führerscheinstelle. Die Bestellzeit beträgt in der Regel 3 Wochen. Der Führerschein wird im Austausch gegen das ausländische Dokument abgeholt. Der ausländische Führerschein ist einzuziehen und darf nicht wieder ausgehändigt werden. 

bei Umschreibung mit Prüfung:

Sobald der deutsche Führerschein in der Führerscheinstelle eingetroffen ist und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird ein sogenannter Prüfauftrag an die zuständige Prüfstelle erteilt. In den häufigsten Fällen wird der Führerschein an die Prüfstelle nachgesendet, sodass Ihnen der Prüfer diesen nach erfolgreicher Prüfung aushändigen kann. Ansonsten benötigen Sie einen Abholtermin in der Führerscheinstelle. 
 

Antragstellung per Post oder online:

Sie reichen Ihren Antrag per Post bzw. online ein. Formulare hierzu erhalten Sie im Formularcenter. Den Ausweis fügen Sie nur in Kopie bei. Alle anderen Unterlagen, inklusive Ihres ausländischen Führerscheines, benötigen wir im Original. Bitte geben Sie auf Ihrem Antrag eine Rückrufnummer und/oder eine Mailadresse an. Ihr Antrag wird nach Eingangsdatum abgearbeitet. Dies kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. 

bei prüfungsfreier Umschreibung:

Sofern Sie eine Mailadresse angeben, erhalten Sie eine Nachricht, sobald das Dokument bestellt wird. Sie buchen sich einen Termin für die Abholung des neuen Führerscheines. Die Bundesdruckerei produziert Ihren deutschen Führerschein und liefert diesen in die Führerscheinstelle. Die Bestellzeit beträgt in der Regel 3 Wochen. Der Führerschein wird im Austausch gegen das ausländische Dokument abgeholt. Der ausländische Führerschein ist einzuziehen und darf nicht wieder ausgehändigt werden. Sie zahlen die Antragsgebühren vor Ort. 

bei Umschreibung mit Prüfung:

Sie erhalten eine Kostenrechnung. Sobald der deutsche Führerschein in der Führerscheinstelle eingetroffen ist und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird ein sogenannter Prüfauftrag an die zuständige Prüfstelle erteilt. In den häufigsten Fällen wird der Führerschein an die Prüfstelle nachgesendet, sodass Ihnen der Prüfer diesen nach erfolgreicher Prüfung aushändigen kann. Ansonsten benötigen Sie einen Abholtermin in der Führerscheinstelle. 

Führerschein - Antrag Erteilung / Erweiterung / Wiedererteilung

Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis:

  • Eine Umschreibung sollte spätestens 6-8 Wochen vor Fristablauf beantragt werden.

 

Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis außerhalb der EU:

  • Nach Wohnsitznahme in Deutschland besteht die Fachberechtigung noch für sechs Monate. Stellen Sie bitte rechtzeitig (spätestens 6-8 Wochen vor Ablauf der Frist) Ihren Antrag auf Umschreibung eines ausländischen Führerscheines.

Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis:

  • 37,50 € + 0,80 € für ggf. Probezeit

 

Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis außerhalb der EU:

  • 45,10 € + 0,80 € für ggf. Probezeit

Landkreis Haßberge