Anträge auch per Post oder online einreichen

Ihr Anliegen können Sie auch per Post oder online über das Bürgerservice Portal beantragen. Die erforderlichen Formulare zum Ausdrucken und Ausfüllen finden Sie im Formularcenter

Umtausch des bisherigen Kartenführerscheins

Seit 19.01.2013 ist die Gültigkeit der Führerscheindokumente auf 15 Jahre befristet (Umsetzung der sog. 3. EU-Führerscheinrichtlinie). Diese Befristung betrifft allerdings nur die Dokumente als solche, nicht aber die Fahrerlaubnis selbst. Nach Ablauf von 15 Jahren muss künftig nur das Führerscheindokument umgetauscht werden.

Sie müssen in Besitz eines Kartenführerscheines sein. 

  • unbefristeter Kartenführerschein
  • gültiges Ausweisdokument
  • ein aktuelles biometrisches Passbild (siehe Fotomustertafel BMI)

Persönliche Antragstellung:

Sie buchen sich einen Termin zur Vorsprache in der Führerscheinstelle. Der Antrag wird bei der persönlichen Antragstellung für Sie ausgefüllt und direkt bearbeitet. Sie zahlen die Antragsgebühren vor Ort. Ihren bisherigen Führerschein erhalten Sie entwertet zurück. Die Bundesdruckerei produziert Ihren neuen Kartenführerschein und sendet Ihnen diesen per Einwurf-Einschreiben nach Hause. Die Bestellzeit beträgt in der Regel 3 Wochen.

Antragstellung per Post oder online:

Sie reichen Ihren Antrag per Post bzw. online ein. Formulare hierzu erhalten Sie im Formularcenter. Den bisherigen Führerschein fügen Sie im Original bei. Während der Bearbeitungszeit behalten Sie sich eine Kopie Ihres Führerscheines für etwaige Kontrollen. Ihr Antrag wird nach Eingangsdatum abgearbeitet. Dies kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Der bisherige entwertete Führerschein wird zusammen mit einer Rechnung an Sie verschickt. Die Bundesdruckerei produziert Ihren neuen Kartenführerschein und sendet Ihnen diesen per Einwurf-Einschreiben nach Hause. Die Bestellzeit beträgt in der Regel 3 Wochen.

Führerschein - Antrag Führerschein nach Verlust, bei Namensänderung, Eintragung Schlüsselzahl B96/B196, Streichung der Auflage Brille/Kontaktlinse, bei Unbrauchbarkeit

Bei Kartenführerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Ein Merkblatt zu allen Umtauschfristen erhalten Sie hier.

34,70 € inkl. Direktversand des Führerscheines nach Hause

Landkreis Haßberge