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Anträge auch per Post oder online einreichen
Ihr Anliegen können Sie auch per Post oder online über das Bürgerservice Portal beantragen. Die erforderlichen Formulare zum Ausdrucken und Ausfüllen finden Sie im Formularcenter.
Verlängerung LKW- und Busführerschein
Die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird zeitlich befristet erteilt. Seit 2016 jeweils längstens für fünf Jahre. Mit der Verlängerung wird regelmäßig die körperliche und geistige Eignung überprüft. Im Regelfall ist bei einer Verlängerung innerhalb der Frist keine erneute Fahrprüfung vorgesehen.
Für Inhaber, welche Ihre Fahrerlaubnis vor 28.12.2016 erteilt bekommen haben, gelten zum Teil andere Befristungen. Diese sind jeweils auf der Rückseite Ihres Führerscheines, bei der betreffenden Klasse in Spalte 11, ersichtlich.
Bei einer Fristüberschreitung läuft die betroffene Fahrerlaubnis erst einmal ab und es dürfen keine Fahrzeuge dieser Klasse gefahren werden. Erst nach einer Erteilung nach Ablauf der Gültigkeit ist dies wieder möglich. Die Anträge auf Erteilung nach Ablauf der Gültigkeit sollten schnellstmöglich gestellt werden um erneute theoretische und praktische Prüfungen zu vermeiden.
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE mit einem Ablaufdatum auf der Rückseite des Führerscheines in Spalte 11.
- Kartenführerschein
- gültiges Ausweisdokument
- ein aktuelles biometrisches Passbild (siehe Fotomustertafel BMI)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 5 Nr. 1 FeV)
Gültigkeit: max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum (spezielle Vordrucke hat der Arzt) - Bescheinigung über das Sehvermögen (Anlage 6 Nr. 2.1 FeV)
Gültigkeit: max. 2 Jahre ab Ausstellungsdatum (spezielle Vordrucke hat der Arzt)
zusätzlich nur für die Klasse D/D1/DE/D1E
- erweitertes behördliches Führungszeugnis (wird durch Bestätigung der Rückseite des Antrags durch Wohnortgemeinde beantragt)
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten ab dem 50. Lebensjahr erforderlich (Anlage 5 Nr. 2 FeV)
Gültigkeit: max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum (spezielle Vordrucke hat der Arzt)
zusätzlich bei Beantragung des Fahrerqualifizierungsnachweises (Schlüsselzahl 95)
- Nachweis über Grundqualifikation bzw. 5 Weiterbildungsmodule (bei Antragstellung dürfen diese nicht älter als 5 Jahre sein)
Persönliche Antragstellung:
Sie buchen sich einen Termin zur Vorsprache in der Führerscheinstelle. Der Antrag wird bei der persönlichen Antragstellung für Sie ausgefüllt und direkt bearbeitet. Die ärztlichen Untersuchungen werden entgegengenommen. Sofern vorhanden, wird Ihre Qualifikation aus dem Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) abgerufen. Sie zahlen die Antragsgebühren vor Ort. Sie buchen sich einen neuen Termin für die Abholung des Führerscheines. Die Bundesdruckerei produziert Ihren neuen Führerschein und ggf. Ihren Fahrerqualifizierungsnachweis. Die Bestellzeit beträgt in der Regel 3 Wochen. Der Führerschein und ggf. der Fahrerqualifizierungsnachweis wird in die Führerscheinstelle geliefert und im Austausch gegen die bisherigen Dokumente (Führerschein/FQN) abgeholt.
Antragstellung per Post oder online:
Sie reichen Ihren Antrag per Post bzw. online ein. Formulare hierzu erhalten Sie im Formularcenter. Den Ausweis, Führerschein und ggf. bisherigen Fahrerqualifizierungsnachweis fügen Sie nur in Kopie bei. Ihr Antrag wird nach Eingangsdatum abgearbeitet. Dies kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Ihre Qualifikation wird aus dem Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) abgerufen. Sofern Sie eine Mailadresse angeben, erhalten Sie eine Nachricht, sobald die Dokumente bestellt werden. Sie buchen sich einen neuen Termin für die Abholung Führerscheines. Die Bundesdruckerei produziert Ihren neuen Führerschein und ggf. Fahrerqualifizierungsnachweis und liefert diesen in die Führerscheinstelle. Die Bestellzeit beträgt in der Regel 3 Wochen. Die Dokumente werden im Austausch gegen den bisherigen Führerschein/FQN abgeholt. Sie zahlen die Antragsgebühren vor Ort.
Bei Busführerschein zusätzlich:
Das zuständige Einwohnermeldeamt muss vor der Antragstellung auf der Seite 2 des Antrages den Hauptwohnsitz bestätigen. Hierbei wird gleichzeitig das erweiterte behördliche Führungszeugnis beantragt. Dieses wird direkt vom Bundesamt für Justiz an die Führerscheinstelle geschickt.
Eine Verlängerung der Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit und sollte spätestens 6-8 Wochen vor Fristablauf beantragt werden.
40,00 € bzw. 45,10 € (+35,00 € bzw. 41,40 € bei Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises)
Landkreis Haßberge