Wiedererteilung bzw. Neuerteilung nach Entzug

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder die Verwaltungsbehörde entzogen wurde, erlischt das Recht, Fahrzeuge zu führen. Sie müssen deshalb eine neue Fahrerlaubnis beantragen.

Der zuständige Sachbearbeiter in der Fahrerlaubnisbehörde ist gerne bereit, telefonisch die Voraussetzungen für eine Neuerteilung zu besprechen, sowie Fragen zum Antragsverfahren zu beantworten.

Einen Termin können Sie telefonisch, bei der untenstehenden Ansprechperson, vereinbaren.

  • Antrag (auf der Rückseite von der Meldebehörde Daten bestätigen lassen)
  • erweitertes behördliches Führungszeugnis (wird durch Bestätigung der Rückseite des Antrags durch Wohnortgemeinde beantragt)
  • gültiges Ausweisdokument
  • ein aktuelles biometrisches Passbild (siehe Fotomustertafel BMI)
  • Bescheinigung über Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe 
    (die Kurse lebensrettende Sofortmaßnahmen, Erste-Hilfe-Training und Erste-Hilfe-Fortbildung dürfen leider nicht anerkannt werden)
  • Sehtestbescheinigung (vom Optiker oder Augenarzt, Gültigkeit max. 2 Jahre ab Ausstellungsdatum)

zusätzlich nur bei den Klassen C1, C1E, C, CE:

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 5 Nr. 1 FeV) 
    Gültigkeit: max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum (spezielle Vordrucke hat der Arzt)
  • Bescheinigung über das Sehvermögen (Anlage 6 Nr. 2.1 FeV)  → ein einfacher Sehtest vom Optiker ist dann nicht erforderlich
    Gültigkeit: max. 2 Jahre ab Ausstellungsdatum (spezielle Vordrucke hat der Arzt)

Persönliche Antragstellung:

Sie vereinbaren telefonisch mit der untenstehenden Ansprechperson einen Termin zur Vorsprache. Sie bringen den ausgefüllten Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen im Original mit. Das für Sie zuständige Einwohnermeldeamt muss auf der Seite 2 des Antrages den Hauptwohnsitz bestätigen. Hierbei wird gleichzeitig das erweiterte behördliche Führungszeugnis beantragt. Dieses wird direkt vom Bundesamt für Justiz an die Führerscheinstelle geschickt. Sie zahlen die Antragsgebühren vor Ort. Es werden erforderliche Auskünfte eingeholt.

ohne Medizinisch-Psychologische Untersuchung:

Sie erkundigen sich etwa sechs Wochen nach Antragsabgabe nach dem Bearbeitungsstand. Für die Abholung des Führerscheines vereinbaren Sie wieder telefonisch mit dem Sachbearbeiter einen Termin.

mit Medizinisch-Psychologischer Untersuchung:

Bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen werden diese an die von Ihnen angegebene Begutachtungsstelle für Fahreignung verschickt. Diese Stelle setzt sich bezüglich eines Begutachtungstermins mit Ihnen in Verbindung. Sobald Sie das fertiggestellte Gutachten erhalten, leiten Sie uns dieses weiter. Nach Auswertung dieses Gutachtens, mit positiver Prognose, kann Ihnen die Fahrerlaubnis neu erteilt werden. Für die Abholung des Führerscheines vereinbaren Sie wieder telefonisch mit dem Sachbearbeiter einen Termin.

Antragstellung per Post oder online:

Sie reichen Ihren Antrag per Post bzw. online ein. Formulare hierzu erhalten Sie im Formularcenter. Das für Sie zuständige Einwohnermeldeamt muss auf der Seite 2 des Antrages den Hauptwohnsitz bestätigen. Hierbei wird gleichzeitig das erweiterte behördliche Führungszeugnis beantragt. Dieses wird direkt vom Bundesamt für Justiz an die Führerscheinstelle geschickt. Die Antragsunterlagen Unterlagen benötigen wir im Original. Ihr Antrag wird nach Eingangsdatum abgearbeitet. Dies kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Es werden erforderliche Auskünfte eingeholt.  

ohne Medizinisch-Psychologische Untersuchung:

Sie erkundigen sich etwa sechs Wochen nach Antragsabgabe nach dem Bearbeitungsstand. Für die Abholung des Führerscheines vereinbaren Sie wieder telefonisch mit dem Sachbearbeiter einen Termin. Sie zahlen die Antragsgebühren vor Ort und erhalten Ihren Führerschein.

mit Medizinisch-Psychologischer Untersuchung:

Bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen werden diese an die von Ihnen angegebene Begutachtungsstelle für Fahreignung verschickt. Diese Stelle setzt sich bezüglich eines Begutachtungstermins mit Ihnen in Verbindung. Sobald Sie das fertiggestellte Gutachten erhalten, leiten Sie uns dieses weiter. Nach Auswertung dieses Gutachtens, mit positiver Prognose, kann Ihnen die Fahrerlaubnis neu erteilt werden. Für die Abholung des Führerscheines vereinbaren Sie wieder telefonisch mit dem Sachbearbeiter einen Termin. Sie zahlen die Antragsgebühren vor Ort und erhalten Ihren Führerschein.  

Führerschein - Antrag Erteilung / Erweiterung / Wiedererteilung

Einen Neuerteilungsantrag können Sie frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.

ohne Medizinisch-Psychologischer Untersuchung:
104,30 €

mit Medizinisch-Psychologischer Untersuchung:
154,30 €

Landkreis Haßberge

Ansprechperson

Herr Rudolph

Straßenverkehrsamt

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

fuehrerschein@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 125
09521 / 27 173

Tätigkeiten:
Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug; Entziehung/Untersagung der Fahrerlaubnis; Überprüfung der Kraftfahreignung; Punktesystem