Ausnahmegenehmigungen Baugerüste, Hindernisse auf der Fahrbahn
Für die Aufstellung eines Baugerüstes, Lagern von Baumaterial, Aufstellung eines Bau- oder Gerätewagens, Aufstellen eines Containers, Aufstellen eines Bauzaunes wird eine Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund benötigt.
Gebührenrahmen 10,20 bis 767,00 Euro
Zahlung per Rechnung
für Container-, Gerüst-, Kranaufstellung
- §§ 32 und 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Landkreis Haßberge
Ansprechperson
Herr Heim
Straßenverkehrsamt
Straßenverkehrsbehörde
Am Ziegelbrunn 36
97437 Haßfurt
verkehr@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
382
09521 /
27 173
Tätigkeiten:
Verkehrsrechtliche Anordnungen für Baustellen, Wallfahrten, Treib- und Drückjagden; Ausnahmegenehmigungen für Baugerüste und Hindernisse auf der Fahrbahn; Parkausweis für Handwerker und soziale Dienste; Großraum- und Schwerverkehr; Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot bzw. Fahrverbot nach der Ferienreiseverordnung; Erlaubnisse für Faschingsumzüge; Gewerblicher Güterkraftverkehr; Fahrerbescheinigungen; Gewerbliche Personenbeförderung mit Pkw, Taxi und Mietwagen; Ausnahmen vom Mindestalter für die Fahrerlaubnis Klasse B