Ausnahmegenehmigungen Baugerüste, Hindernisse auf der Fahrbahn

Für die Aufstellung eines Baugerüstes, Lagern von Baumaterial, Aufstellung eines Bau- oder Gerätewagens, Aufstellen eines Containers, Aufstellen eines Bauzaunes wird eine Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund benötigt.

Gebührenrahmen 10,20 bis 767,00 Euro

Zahlung per Rechnung

Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen - Antrag auf Ausnahmegenehmigung

für Container-, Gerüst-, Kranaufstellung

  • §§ 32 und 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Landkreis Haßberge

Ansprechperson

Herr Heim

Straßenverkehrsamt

Straßenverkehrsbehörde
Am Ziegelbrunn 36
97437 Haßfurt

verkehr@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 382
09521 / 27 173

Tätigkeiten:
Verkehrsrechtliche Anordnungen für Baustellen, Wallfahrten, Treib- und Drückjagden; Ausnahmegenehmigungen für Baugerüste und Hindernisse auf der Fahrbahn; Parkausweis für Handwerker und soziale Dienste; Großraum- und Schwerverkehr; Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot bzw. Fahrverbot nach der Ferienreiseverordnung; Erlaubnisse für Faschingsumzüge; Gewerblicher Güterkraftverkehr; Fahrerbescheinigungen; Gewerbliche Personenbeförderung mit Pkw, Taxi und Mietwagen; Ausnahmen vom Mindestalter für die Fahrerlaubnis Klasse B