Erlaubnisse für Straßenfeste, Umzüge, Sportveranstaltungen

Veranstaltungen bei der Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, sind nach § 29 StVO erlaubnispflichtig.

Grundsätzlich ist das immer dann der Fall, wenn die Benutzung der Straße, des Geh- und/oder Radweges für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.

Mögliche genehmigungspflichtige Veranstaltungen

  • Straßenfeste, Märkte
  • Umzüge
  • Laufveranstaltungen
  • Radveranstaltungen
  • motorsportliche Veranstaltungen
  • Rennen mit Kraftfahrzeugen

Ist für die Veranstaltung eine Sperrung einzelner Straßenabschnitte erforderlich, so ist zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung nötig.

Hierbei ist vor Antragstellung mit der Gemeinde abzuklären, ob diese die Anordnung vollzieht, da Privatpersonen oder Vereine keine Berechtigung zum Aufstellen von Verkehrszeichen haben.

Gebührenrahmen 10,20 bis 767,00 Euro

Zahlung per Rechnung

§§ 29 und 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Landkreis Haßberge

Ansprechperson

Herr Ullrich

Straßenverkehrsamt

Straßenverkehrsbehörde
Am Ziegelbrunn 36
97437 Haßfurt

verkehr@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 133
09521 / 27 173

Tätigkeiten:
Fachbereichsleiter; Verkehrsregelung durch Beschilderung; Erlaubnisse für übermäßige Straßenbenutzung (Straßenfeste, Festzüge und Sportveranstaltungen); Werbeanlagen; Fahrlehrer- und Fahrschulwesen; Verkehrssicherheitsbeauftragter; Unfallkommission; Schulwegsicherheit