Verkehrsrechtliche Anordnungen für Treib- und Drückjagden
Im Zusammenhang mit Treib- und Drückjagden kann es vermehrt zu Wildunfällen im Straßenverkehr kommen. Um dies zu vermeiden, obliegt es dem Jagdleiter, im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht entsprechende Vorkehrungen hinsichtlich des Straßenverkehrs zu treffen.
Neben den allgemein bekannten Maßnahmen (so soll das Wild z.B. von der Straße weg getrieben werden) kann eine Beschilderung des gefährdeten Straßenabschnittes erforderlich sein.
Das Landratsamt erlässt für die Durchführung von Treib- und Drückjagden auf Antrag eine verkehrsrechtliche Anordnung. Darin werden Festsetzungen über eine evtl. erforderliche Beschilderung, wie zum Beispiel Gefahrzeichen oder Geschwindigkeitsbeschränkungen, getroffen.
25,00 Euro
Zahlung per Rechnung
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Landkreis Haßberge
Ansprechperson
Herr Heim
Straßenverkehrsamt
Straßenverkehrsbehörde
Am Ziegelbrunn 36
97437 Haßfurt
verkehr@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
382
09521 /
27 173
Tätigkeiten:
Verkehrsrechtliche Anordnungen für Baustellen, Wallfahrten, Treib- und Drückjagden; Ausnahmegenehmigungen für Baugerüste und Hindernisse auf der Fahrbahn; Parkausweis für Handwerker und soziale Dienste; Großraum- und Schwerverkehr; Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot bzw. Fahrverbot nach der Ferienreiseverordnung; Erlaubnisse für Faschingsumzüge; Gewerblicher Güterkraftverkehr; Fahrerbescheinigungen; Gewerbliche Personenbeförderung mit Pkw, Taxi und Mietwagen; Ausnahmen vom Mindestalter für die Fahrerlaubnis Klasse B