Sicherung von Arbeitsstellen im Verkehrsraum (Baustellen)
Straßenverkehrsrechtliche Informationen rund um die Sicherung von Arbeitsstellen im Verkehrsraum
Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr von Kreis-, Staats- und Bundesstraßen auswirken (gilt auch für an diese Straßen grenzende Fuß- und Radwege), ist ein Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen, unter Beachtung der Richtlinie für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) und unter Vorlage eines Nachweises über Fachkenntnisse nach dem “Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen” (MVAS), eines Lageplans und eines Verkehrszeichenplans beim Landratsamt Haßberge zu stellen. Aus dem Antrag und den Anlagen muss hervorgehen, wie die Absicherung der Baustelle geplant ist, ferner, ob und wie gesperrte Straßen gesichert und der Umleitungsverkehr gelenkt werden soll.
Eine abschließende Bearbeitung kann nur bei Vollständigkeit der Angaben und Unterlagen erfolgen.
Gebührenrahmen 10,20 bis 767,00 Euro
Zahlung per Rechnung
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Landkreis Haßberge
Ansprechperson
Herr Heim
Straßenverkehrsamt
Straßenverkehrsbehörde
Am Ziegelbrunn 36
97437 Haßfurt
verkehr@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
382
09521 /
27 173
Tätigkeiten:
Verkehrsrechtliche Anordnungen für Baustellen, Wallfahrten, Treib- und Drückjagden; Ausnahmegenehmigungen für Baugerüste und Hindernisse auf der Fahrbahn; Parkausweis für Handwerker und soziale Dienste; Großraum- und Schwerverkehr; Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot bzw. Fahrverbot nach der Ferienreiseverordnung; Erlaubnisse für Faschingsumzüge; Gewerblicher Güterkraftverkehr; Fahrerbescheinigungen; Gewerbliche Personenbeförderung mit Pkw, Taxi und Mietwagen; Ausnahmen vom Mindestalter für die Fahrerlaubnis Klasse B
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