Online Zulassungsbehörde
Internetbasierte Fahrzeugzulassung "i-Kfz"
Diese Zulassungsvorgänge können Bürgerinnen und Bürger und juristische Personen online durchführen
- Anmeldung
- Abmeldung
- Wiederzulassung
- Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
- Tageszulassung
- Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H)
Wie funktioniert i-Kfz?
Die Bundesländer und Kommunalverwaltungen stellen i-Kfz-Portale für die Bürgerinnen und Bürger und seit September 2023 auch für juristische Personen bereit. Die Portale sind über die Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde erreichbar. Juristische Personen mit vielen Zulassungsvorgängen (z.B. Autohäuser, Versicherungen, Automobilclubs, Zulassungsdienstleister) registrieren sich über die Großkundenschnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat hierzu ein Erklärvideo auf YouTube hochgeladen.
Über die untenstehende Kachel Online Zulassungsbehörde gelangen Sie in unser Bürgerserviceportal. Dort können Sie die Online Leistungen in Anspruch nehmen.
Stand: 31.01.2025