Unsere Leistungen

Zahlungsverfahren

Bitte beachten Sie, dass Zulassungsvorgänge bei den Außenstellen in Hofheim und Ebern nur per Karte bezahlt werden können. Bringen Sie deshalb bitte Ihre Bankkarte mit!

Wichtiger Hinweis:

Vor der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens muss das Fahrzeug von der Zulassungsstelle identifiziert werden. Es ist daher zwingend notwendig, dass das Fahrzeug bei uns vorgefahren wird. Ohne eine Vorführung des Fahrzeuges kann kein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt werden.

Es wird die im Rahmen eingeschlagene Fahrzeug-Identifikationsnummer (Fahrgestellnummer) überprüft. Bitte ermitteln Sie bereits im Vorfeld, wo sich diese Nummer befindet und zeigen Sie uns die Stelle bei der Überprüfung.

Dies ist jedoch nur möglich bei Fahrzeugen, die im Landkreis Haßberge stehen. Befindet sich Ihr Fahrzeug weiter außerhalb, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden des Standortes Ihres Fahrzeuges.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Abmeldebestätigung (ist das Fahrzeug länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt, setzen Sie sich bitte vorher mit Ihrer Zulassungsbehörde in Verbindung)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Kennzeichen: Das/Die Kennzeichen ist/sind vorzulegen, wenn das Fahrzeug zugelassen ist.
  • ausgefüllte Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) für ein Ausfuhrkennzeichen
  • Identitätsnachweis:
    Personalausweis oder Pass
  • SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer und Vollmacht
    Achtung: Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates für die Kraftfahrzeugsteuer nur von einem Konto bei einer Bank im Euro-Zahlungsraum möglich oder alternativ Bareinzahlung beim Finanzamt.
SEPA-Lastschriftmandat

Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Erforderliche Unterlagen

Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Versicherung an Eides Statt
    • Die Versicherung an Eides Statt ist im Regelfall vom Fahrzeughalter abzugeben. Die Versicherung an Eides Statt kann in der Zulassungsbehörde oder vor einem Notar abgegeben werden.
      Zur Abgabe der Versicherung an Eides Statt kann keine Vollmacht erteilt werden. Sie ist immer zwingend persönlich abzugeben.
  • Identitätsnachweis für natürliche Personen:
    Personalausweis oder Pass, bei ausländischen Mitbürgern auch Aufenthaltserlaubnis. Nur Originalunterlagen.
  • Identitätsnachweis für juristische Personen:
    Bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggf. Gewerbeanmeldung
    Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug

Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) 

  • Versicherung an Eides Statt
    • Die Versicherung an Eides Statt ist im Regelfall vom Fahrzeughalter abzugeben. Die Versicherung an Eides Statt kann in der Zulassungsbehörde oder vor einem Notar abgegeben werden.
      Zur Abgabe der Versicherung an Eides Statt kann keine Vollmacht erteilt werden. Sie ist immer zwingend persönlich abzugeben.
  • Identitätsnachweis für natürliche Personen:
    Personalausweis oder Pass, bei ausländischen Mitbürgern auch Aufenthaltserlaubnis. Nur Originalunterlagen.
  • Identitätsnachweis für juristische Personen:
    Bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggf. Gewerbeanmeldung
    Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichen: Die Kennzeichen sind vorzulegen. Die Plaketten dürfen vorab NICHT entfernt werden!

Reservierung:

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kennzeichen für die Wiederzulassung für denselben Halter und dasselbe Fahrzeug für zwölf Monate zu reservieren.
Eine Kennzeichenreservierung auf ein anderes Fahrzeug gilt für 6 Monate. 

Weisen Sie bitte unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Fahrzeugabmeldung auf den Wunsch der Reservierung Ihres Kennzeichens hin.

Erforderliche Unterlagen

  • Die Fahrzeugdaten müssen bekannt sein
    Nachweis z.B. durch Fahrzeugschein (Original oder Kopie)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU)/Sicherheitsprüfung (SP)
    ohne gültige Hauptuntersuchung erfolgt Zuteilung mit Beschränkung zur nächsten Untersuchungsstelle
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Nummer) für Kurzzeitkennzeichen 
  • Identitätsnachweis für natürliche Personen:
    Personalausweis oder Pass. Nur Originalunterlagen. 

Hinweise:

  • Der Antrag auf Kurzzeitkennzeichen kann bei der für den Wohnort örtlich zuständigen Zulassungsbehörde oder bei der für den Standort des Fahrzeuges zuständigen Zulassungsbehörde gestellt werden. Der Standort ist durch die Vorlage eines Kaufvertrages glaubhaft zu machen.
  • Verwendung der Kurzzeitkennzeichen nur für Probe- und Überführungsfahrten
  • Gültigkeit max. 6 Tage ab Ausstellung

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) (nur bei Namensänderung erforderlich)
  • Personalausweis / Reisepass
  • ggf. Meldebestätigung, falls die Adresse/Name im Ausweisdokument noch nicht abgeändert ist

Erforderliche Unterlagen 

  • Zulassungsbescheinigung Teil II , COC Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung, unter Umständen mit Datenbestätigung des Herstellers) Bei Fragen zur Zulassung von eingeführten Fahrzeugen erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Zulassungsbehörde.
  • Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Nummer)
  • Identitätsnachweis für natürliche Personen:
    Personalausweis oder Pass, bei ausländischen Mitbürgern auch Aufenthaltserlaubnis. Nur Originalunterlagen.
  • Identitätsnachweis für juristische Personen:
    Bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggf. zusätzlich Gewerbeanmeldung
    Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
  • SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer und Vollmacht
    Achtung: Ohne Erteilung dieser Einzugsermächtigung darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen.
  • Vollmacht: wird benötigt, wenn der künftige Halter nicht persönlich kommen kann.
SEPA-Lastschriftmandat

Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Zulassung eines Fahrzeuges

Vollmacht

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
  • Technisches Gutachten von einem anerkannten Sachverständigen, evtl. in Verbindung mit einer notwendigen Einbaubestätigung einer anerkannten Fachwerkstatt

Erforderliche Unterlagen

Umkennzeichnung eines zugelassenen Fahrzeuges auf Wunsch

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Kennzeichen: Das/Die Kennzeichen ist/sind vorzulegen.

Umkennzeichnung bei Kennzeichenverlust/Diebstahl

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Wenn nur ein Kennzeichen in Verlust geraten ist, ist das verbliebene Kennzeichen vorzulegen.
  • Bestätigung der Verlustanzeige von der Polizei. Wenn der Verlust/Diebstahl im Ausland stattfand, wird von der deutschen Polizei ebenfalls eine Anzeige benötigt
  • Identitätsnachweis für natürliche Personen:
    Personalausweis oder Pass, bei ausländischen Mitbürgern auch Aufenthaltserlaubnis. Nur Originalunterlagen.
  • Identitätsnachweis für juristische Personen:
    Bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggf. zusätzlich Gewerbeanmeldung
    Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung 

Erforderliche Unterlagen 

Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb des Landkreises Haßberge - Fahrzeug ist zugelassen 

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Nummer)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Identitätsnachweis für natürliche Personen:
    Personalausweis oder Pass, bei ausländischen Mitbürgern auch Aufenthaltserlaubnis. Nur Originalunterlagen.
  • Identitätsnachweis für juristische Personen:
    Bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggf. zusätzlich Gewerbeanmeldung
    Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
  • SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer und Vollmacht
    Achtung: Ohne Erteilung dieser Einzugsermächtigung darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen.
  • Vollmacht: wird benötigt, wenn der künftige Halter nicht persönlich kommen kann.

Auf Wunsch kann das Fahrzeug umgekennzeichnet werden. Die Gebühren erhöhen sich dadurch. Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, sind die Kennzeichen zum Entwerten mitzubringen.

Umschreibung eines Fahrzeuges (Halterwechsel) innerhalb des Landkreises Haßberge - Fahrzeug ist abgemeldet

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Nummer)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Identitätsnachweis für natürliche Personen:
    Personalausweis oder Pass, bei ausländischen Mitbürgern auch Aufenthaltserlaubnis. Nur Originalunterlagen.
  • Identitätsnachweis für juristische Personen:
    Bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggf. zusätzlich Gewerbeanmeldung
    Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
  • SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer und Vollmacht
    Achtung: Ohne Erteilung dieser Einzugsermächtigung darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen.
  • Vollmacht: wird benötigt, wenn der künftige Halter nicht persönlich kommen kann.
SEPA-Lastschriftmandat

Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Zulassung eines Fahrzeuges

Vollmacht

Erforderliche Unterlagen 

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) bei zulassungfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Kennzeichen: Das/Die Kennzeichen ist/sind vorzulegen, wenn das Fahrzeug zugelassen ist.
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Nummer)
  • Identitätsnachweis für natürliche Personen:
    Personalausweis oder Pass, bei ausländischen Mitbürgern auch Aufenthaltserlaubnis. Nur Originalunterlagen.
  • Identitätsnachweis für juristische Personen:
    Bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggf. zusätzlich Gewerbeanmeldung
    Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug 
  • SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer und Vollmacht
    Achtung: Ohne Erteilung dieser Einzugsermächtigung darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen.
  • Vollmacht: wird benötigt, wenn der künftige Halter nicht persönlich kommen kann.

Hinweis:

Ab 01.01.2015 kann bei einem Umzug des Fahrzeughalters in einen anderen Zulassungsbezirk das bisherige Kennzeichen beibehalten werden. Die Antragsteller müssen dann jedoch wie bisher bei der Zulassungsbehörde vorsprechen und sich eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausstellen lassen. Die Vorlage einer neuen Elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB Nummer)  ist erforderlich.

SEPA-Lastschriftmandat

Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Zulassung eines Fahrzeuges

Vollmacht

Folgendes Vorgehen ist beim Verkauf eines Fahrzeuges zu beachten:

  1. Schriftliche Mitteilung an Ihre Zulassungsbehörde mit folgendem Inhalt
    1. Kennzeichen des Fahrzeuges
    2. Name und Anschrift des Käufers (Bitte Angaben anhand von Personalausweis oder Pass überprüfen!)
    3. Empfangsquittung mit der eigenhändigen Unterschrift des Käufers über die Übergabe der Fahrzeug-Unterlagen (siehe Aufstellung unter Punkt 2).
       
  2. Übergabe folgender Unterlagen an den Käufer:
    1. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis)
    2. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    3. Kennzeichenschilder
    4. gegebenenfalls Nachweise über Haupt- und Abgasuntersuchung

Bitte beachten Sie:

Beim Verkauf ins Ausland sollten Sie sicherstellen, dass das Fahrzeug vor Übergabe außer Betrieb gesetzt wird. Die Zulassungsbehörde ist in der Regel nicht in der Lage, im Ausland Zwangsmaßnahmen zur Außerbetriebsetzung einzuleiten.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Nummer)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Kennzeichen
  • Identitätsnachweis für natürliche Personen:
    Personalausweis oder Pass, bei ausländischen Mitbürgern auch Aufenthaltserlaubnis. Nur Originalunterlagen.
  • Identitätsnachweis für juristische Personen:
    Bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggf. Gewerbeanmeldung
    Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
  • SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer und Vollmacht
    Achtung: Ohne Erteilung dieser Einzugsermächtigung darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen.
  • Vollmacht: wird benötigt, wenn der künftige Halter nicht persönlich kommen kann.
SEPA-Lastschriftmandat

Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Zulassung eines Fahrzeuges

Vollmacht