Aktuelles zum Veterinärwesen

Geflügelpest (Aviäre Influenza)

Im Dezember wurde dem Veterinäramt das Ergebnis einer in Ebern tot aufgefundenen Graugans übermittelt. Der Wildvogel war mit Geflügelpest (Hochpathogenes Aviäres Influenzavirus H5N1) infiziert. Damit war leider zu rechnen, da das Virus mittlerweile im Wildvogelbestand in Deutschland heimisch ist und durch den herbstlichen Vogelzug weiterverbreitet wurde. Weitere Fälle sind bisher im Landkreis nicht bekannt.

Aktuell gibt es weitere Funde von infizierten Wildvögeln in den Landkreisen Bamberg und Lichtenfels (05.01.2026).

Zu den aktuell geltenden Schutzmaßnahmen im Landkreis Haßberge bezüglich der Geflügelpest geht es hier: Geflügelpest 

Pressemitteilungen

Verdacht auf Geflügelpest: Veterinäramt mahnt Geflügelhalter zur Einhaltung der geltenden Schutzmaßnahmen

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Das Veterinäramt Haßberge ruft zu erhöhter Wachsamkeit auf

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Das Veterinäramt Haßberge gibt Haustierbesitzern wichtige Hinweise

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Vermehrt Pseudowutfälle bei Wildschweinen im Landkreis

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Allgemeine Informationen

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere, hochansteckende und unheilbare Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt und fast immer zum Tod der infizierten Schweine führt. Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich. 

Infektionen mit ASP sind in Ost- und Südeuropa nachgewiesen. Auch Deutschland ist betroffen.

Fälle der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen sind bisher in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sowie seit Mitte Juni 2024 in Hessen und seit Juli 2024 in Rheinland-Pfalz aufgetreten. Bisher konnte eine weitere Ausbreitung der Tierseuche verhindert werden. Momentan gibt es in Deutschland ASP-Fälle bei Wildschweinen und bei Hausschweinen.

ASP kann sich in einer empfänglichen Schweinepopulation schnell verbreiten. V. A. das Blut infizierter Tiere ist hoch ansteckend. Die Übertragung erfolgt auch indirekt über Samen, tierische Erzeugnisse, tierische Rohstoffe oder Speiseabfälle. Von besonderer Bedeutung ist das Verbringen kontaminierten Materials, z. B. tierische Erzeugnisse wie nicht ausreichend durcherhitzte Schweinefleischprodukte, in ASP-freie Regionen. Das Virus ist außerordentlich widerstandsfähig. Es bleibt nicht nur in frischem, sondern auch in gefrorenem, gepökeltem oder geräuchertem Fleisch sowie Wurstwaren über lange Zeit infektiös. Das Risiko einer Verschleppung der ASP durch illegale Verbringung und Entsorgung von kontaminiertem Material ist hoch.

Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht nicht, auch nicht durch den Verzehr von Schweinefleisch. Genauso findet auf andere Tiere, wie zum Beispiel Jagdhunde, keine Übertragung statt. Das Virus befällt nur Schweine. Allerdings können sowohl Menschen als auch Tiere das Virus verschleppen! Der Hygiene und Biosicherheit bei der Schweinehaltung und bei der Jagdausübung kommt eine besondere Bedeutung zu.

Der Krankheit zeichnet sich durch ihren sehr plötzlichen und schnellen bis chronischen Verlauf aus. Sie ist klinisch nur schwer von der europäischen (klassischen) Schweinepest zu unterscheiden. Bei betroffenen Schweinen treten nach einer Inkubationszeit von 2 bis 7 Tagen schwere, unspezifische Symptome wie hohes Fieber (über 40 °C), Futterverweigerung, Mattigkeit, Bewegungsstörungen, Atemnot und Durchfall auf. Außerdem können erkrankte Tiere Symptome wie Blutungen in Haut und Schleimhaut und blutigen Durchfall zeigen. Der Tod infizierter Tiere tritt in der Regel innerhalb von einer Woche ein. Chronische Verlaufsformen der ASP sind selten.

Die Afrikanische Schweinepest unterliegt der Anzeigepflicht. Gegen die ASP steht kein Impfstoff zur Verfügung. Therapieversuche an ASP-erkrankten Tieren sind verboten.

Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie hier:

Die Blauzungenkrankheit kommt überwiegend in warmen Ländern, zum Beispiel in der Türkei, in Portugal und Spanien vor.

Aktuell wurde die Seuche in Deutschland zuerst im Bundesland Nordrhein-Westfalen in einem Schafbestand nah an der deutsch-niederländischen Grenze festgestellt. 

Am 14.08.2024 wurde bei Schafen aus einem Betrieb in Landkreis Aschaffenburg auch in Bayern der erste Ausbruch der Blauzungenkrankheit amtlich bestätigt. Die Tierseuche breitet sich derzeit rasant aus. Mittlerweile gilt ganz Deutschland nicht mehr als "frei vom Virus der Blauzungenkrankheit".  Empfängliche Tiere aus betroffenen Gebieten dürfen nur in BTV-seuchenfreie Mitgliedsstaaten verbracht werden, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen.

Die Blauzungenkrankheit  Viruserkrankung der Wiederkäuer. Sie wird von Stechmücken auf Schafe, Ziegen und Rinder übertragen, Rehe und Hirsche sind ebenfalls empfänglich.

Schwere klinische Symptome zeigen sich für gewöhnlich nur bei Schafen. Infizierte Rinder zeigen in der Regel weniger ausgeprägte Symptome, Aborte sind hier häufig die einzigen Anzeichen der BTV-Infektion. Je Virusstamm und den jeweils infizierten Tierrassen können aber auch schwere Krankheitsverläufe auftreten. Kopfschleimhäute, das Flotzmaul, das Zahnfleisch und die Euterzitzen können betroffen sein und mit gravierend schlechtem Allgemeinbefinden einhergehen, sodass eine Euthanasie des infizierten Tieres nötig ist.

Für den Menschen ist das Virus ungefährlich, sodass Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden können.

Ein vorbeugender Schutz der Tiere ist über eine freiwillige Impfung möglich. Die Bayerische Tierseuchenkasse unterstützt genehmigte Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit bei Rindern und Schafen mit einem Euro pro Impfung.

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit finden Sie unter folgenden Links:

Die Anwendung der Rinder-Salmonellose-Verordnung (RindSalmV) wurde in Bayern ab dem 06.03.2024 ausgesetzt. 

Das Friedrich-Loeffler-Institut kommt in einer aktuellen Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass die Rinder-Salmonellose kein erhebliches Risiko für die Gesundheit der Rinder in Deutschland darstellt. Dennoch sieht das nationale Tierseuchenrecht Bekämpfungsmaßnahmen in der RindSalmV vor. Bei einem Ausbruch der Rinder-Salmonellose in einem Betrieb führen die nationalen Vorgaben zu längerfristigen Betriebssperren und mitunter zu deutlichen wirtschaftlichen Verlusten in Folge von Vermarktungseinschränkungen. Im EU-Tiergesundheitsrecht ist die Salmonellose der Rinder hingegen nicht gelistet; demzufolge sind auf EU-Ebene keine staatlichen Maßnahmen zur Seuchenprävention und -bekämpfung festgelegt. Nationale Maßnahmen sind in diesen Fällen nur dann EU-rechtskonform, wenn eine Seuche ein erhebliches Risiko für die Gesundheit gehaltener Landtiere darstellt. Dies ist nach der Stellungnahme des Friedrich-Löffler-Instituts nicht der Fall. Die Anwendung des nationalen Rechts führt deshalb zu Nachteilen für die heimische Landwirtschaft und Wettbewerbsverzerrungen und ist daher nicht mit Unionsrecht vereinbar.

Weitere Informationen finden Sie hier: