Bienen
Wer Bienen halten will
- benötigt eine Betriebsnummer. Diese ist beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Landgerichtstr. 12, 97461 Hofheim zu beantragen
- meldet diese beim Veterinäramt über ein Antragsformular (Angabe Anzahl der Bienenvölker) (§1 a Bienenseuchenverordnung)
- beachtet die Bestimmungen für das Wandern mit Bienen bzw. beim Verbringen von Bienen aus einem anderen Landkreis (Gesundheitsbescheinigung erforderlich – Freisein von Amerikanischer Faulbrut)
- behandelt seine Bienen in der trachtfreien Zeit gegen den Befall der Biene mit der Varroamilbe mit dafür zugelassenen Arzneimitteln
Weitere Informationen zur Bienenhaltung finden Sie hier:
Nach §5 der Bienenseuchenverordnung haben Besitzer oder Betreuer von Bienenvölkern, welche vorübergehend Bienenvölker an einen anderen Ort verbringen („wandern“) oder Bienen zukaufen, unverzüglich nach dem Eintreffen der Bienenvölker am neuen Standort dem hierfür zuständigen Veterinäramt eine Gesundheitsbescheinigung für die Bienenvölker vorzulegen. Aus dieser muss hervorgehen, dass die Bienen frei von amerikanischer Faulbrut sind und der Herkunftsort der Bienen nicht in einem Faulbrut-Sperrbezirk liegt.
Auch beim Verkauf von Bienenvölkern ist eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich. Eine solche Gesundheitsbescheinigung wird von dem für den Herkunftsort zuständigen Veterinäramt ausgestellt. Den Antrag auf eine Gesundheitsbescheinigung für den Landkreis Haßberge finden Sie im Formularcenter.
Diese Regelung gilt immer dann, wenn der neue Standort der Bienen in einem anderen Landkreis liegt.
Weitere Informationen zum Verbringen von Bienen finden Sie hier: