Rinder

Wer Rinder hält muss diese beim Veterinäramt und bei der Bayerischen Tierseuchenkasse anmelden.  

Jedes Rind ist mit Ohrmarken zu kennzeichnen, des Weiteren muss ein Rinderpass beantragt werden. Beides erhalten Sie durch das Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e. V. (LKV).

Neugeborene Kälber müssen innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt mit Doppelohrmarken gekennzeichnet werden und in der HI-Tier, der zentralen Datenbank, gemeldet werden. 

Außerdem ist jede Anwendung apothekenpflichtiger Tierarzneimittel in einem Bestandsbuch zu verzeichnen.

Zudem muss jeder Rinderhalter ein Bestandsregister führen, in dem sämtliche Zu- und Abgänge mit Angabe des Datums, der Herkunft bzw. des Verbleibs unverzüglich eingetragen werden.

Veränderungen im Bestand sind in der HI-Tier zu melden. 

Untersuchungspflichten:

Rinder müssen regelmäßig auf das Vorhandensein von Antikörpern gegen verschiedene Tierkrankheiten untersucht werden. (z.B. Brucellose/Leukose alle 3 Jahre, BHV1 mindestens in jährlichem Abstand).

Weitere Informationen zur Rinderhaltung finden Sie unter folgenden Links:

Für jedes Tier im Stall muss ein Fress- und Liegeplatz zur Verfügung stehen. Liegeflächen müssen über eine trockene und saubere, weich-elastische Unterlage verfügen. Ein ständiger Zugang zu qualitativ hochwertigem Grundfutter ist insbesondere für hochleistende Milchkühe jederzeit zu gewährleisten. Dasselbe gilt für den Zugang zu hygienisch einwandfreien Tränken mit geeigneter Wasserqualität. Diese sollten in ausreichender Zahl vorhanden und so angebracht sein, dass sie gut zugänglich sind und von ranghöheren Tieren nicht dauerhaft blockiert werden können. Um es den Tieren zu ermöglichen, ihre Individualdistanz (ca. 0,5 – 3 m) einzuhalten und Auseinandersetzungen so auf ein Mindestmaß zu beschränken, müssen Lauf-, Fress- und Liegegänge in Laufställen ausreichend breit konzipiert sein und genügend Ausweichmöglichkeiten unter Vermeidung von Sackgassen geboten werden. Als Weichbodengänger profitieren Rinder von einer elastischen Gestaltung der Laufflächen. Diese müssen trittsicher und rutschfrei sein, damit Verhaltensweisen wie das Brunstverhalten oder die Körperpflege angst- und verletzungsfrei durchgeführt werden können.

Kälbern ist eine trockene, saubere sowie weiche, elastisch gestaltete Liegefläche zur Verfügung zu stellen. Es ist ihnen außerdem ausreichend Platz zu gewähren, da Kälber einen hohen Bewegungsdrang haben. Ihnen muss zudem die Möglichkeit gegeben werden, über den Tag verteilt häufig kleinere Tränkeportionen aufzunehmen.

Weitere Informationen zur Rinderhaltung finden Sie unter folgenden Links:

Ohrmarken - Bestellformulare
Tierbestand - Anzeige über die Führung

nach § 26 Viehverkehrsverordnung

Tierhaltung - An- bzw. Abmeldung
Betriebsnummer - Beantragung

Der Antrag ist beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Landgerichtstr. 12 97461 Hofheim i.UFr., zu stellen