Konditionalitätskontrollen (vormals CC)

Gemäß der Verordnung Nr. (EU) 2021/2115 ist die Gewährung von Agrarzahlungen auch an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Klima und Umwelt, einschließlich Wasser, Böden und biologische Vielfalt von Ökosystemen, öffentliche Gesundheit und Pflanzengesundheit sowie Tierschutz geknüpft. Diese Verknüpfung wird als "Konditionalität" bezeichnet. Die Regelungen der Konditionalität umfassen neun Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) und elf Regelungen zu den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB). Diese Fachrechts-Regelungen bestehen auch unabhängig von der Konditionalität. Verstöße gegen diese Vorschriften führen zu einer Kürzung der für die Konditionalität relevanten Zahlungen.

Landwirte/Landwirtinnen können mit dem Mehrfachantrag verschiedene Agrarförderungsprogramme beantragen.

Das Veterinäramt inklusive der Lebensmittelüberwachung ist zuständig für die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen an:

  • Tierschutz
  • Lebensmittelsicherheit
  • Futtermittelsicherheit

Weiterführende Informationen zur Konditionalität finden Sie hier: