Betriebsregistrierung / Betriebszulassung

Registrierungspflichtig sind Unternehmen, die tierische Nebenprodukte 

  • erzeugen
  • transportieren
  • handhaben
  • verarbeiten
  • lagern
  • in Verkehr bringen (z. B. kosmetische Mittel, Tierarzneimittel, Arzneimittel etc.)
  • vertreiben
  • verwenden
  • beseitigen
  • oder auch bestimmte tierische Nebenprodukte zu Fütterungszwecken nutzen.

Es muss ein Antrag auf Registrierung beim Veterinäramt gestellt werden. 

Für die Anzeige zur Registrierung eines TNP-Betriebs können Sie das untenstehende Antragsformular verwenden. 

Tierische Nebenprodukte

Registrierung oder Zulassung als TNP-Unternehmen gemäß VO (EG) 1069/2009

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen benötigen die Unternehmen von der Behörde statt der Registrierung eine Zulassung. Unter die Zulassungspflicht fallen z. B.: 

  • Verarbeitungsbetriebe
  • Biogas- und Kompostierungsanlagen
  • Heimtierfutterhersteller
  • Betriebe zur Düngemittelherstellung
  • Verbrennungsanlagen
  • Pasteurisierungsanlagen
  • Lagerbetriebe
  • Zwischenbehandlungs- und Verarbeitungsbetriebe

Es muss ein Antrag auf Zulassung beim Veterinäramt gestellt werden.

Das Zulassungsverfahren beginnt mit Einreichung der Unterlagen beim Veterinäramt oder der Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV), die eine Vorprüfung durchführt. Sofern der Zulassungsantrag nicht direkt an die zuständige Zulassungsbehörde (z.B. Regierung) übermittelt wurde, wird dieser dorthin weiterleitet.

Folgende Unterlagen sind jeweils zweifach zusammen mit dem Zulassungsantrag einzureichen:

  • Betriebsspiegel für TNP-Betriebe
  • Lageplan
  • Gebäudegrundriss
  • Unterlagen zur Benennung der Raumnutzung
  • ggf. maßstabsgetreuer Betriebsplan mit Material- und Personalfluss (ggf. Darstellung der Trennung „rein- unrein“)
  • Maschinenplan inklusive Materialfluss
  • Abwasserplan
  • Verfahrensbeschreibung
  • Reinigungs- und Desinfektionsplan
  • Nachweis der Zuverlässigkeit (zu beantragen bei der Wohngemeinde)
  • Kopie der Gewerbeanmeldung für Betriebsstätte bei im Handelsregister oder sonstigen öffentlichen Registern eingetragenen Unternehmen: Registerauszug
  • Selbstauskunft

Nach Antragstellung und Vorprüfung erfolgt eine Ortsbesichtigung zur Überprüfung, ob die im jeweiligen Einzelfall relevanten Anforderungen erfüllt sind. Trifft dies zu, erlässt die Behörde einen Zulassungsbescheid, mit dem der Betrieb eine individuelle Zulassungsnummer für TNP (Tierische Nebenprodukte)-Betriebe erhält, die ihn auch in den Handelspapieren und verpflichtenden Aufzeichnungen im Handelsverkehr identifiziert.

Weitere Informationen zur Betriebserfassung finden Sie hier:

Tierische Nebenprodukte

Registrierung oder Zulassung als TNP-Unternehmen gemäß VO (EG) 1069/2009

Tierische Nebenprodukte - Betriebsspiegel

Allgemeine Angaben