Bestattung von Haustieren durch Vergraben
In Deutschland wurde die Verordnung 1774/2004 (EG), nach der grundsätzlich alle Tierkadaver in eine Tierkörperbeseitigungsanlage gebracht werden müssen, durch das "Tierische Nebenprodukt-Beseitigungsgesetz" (TierNebG) vom 25.10.2004 umgesetzt.
Unter diese Gesetzgebung fällt auch das Vergraben toter Haustiere.
Sowohl die EU-Verordnung als auch das deutsche TierNebG stellen es den Landesbehörden frei, das Begraben von Haustieren unter Einhaltung bestimmter Vorgaben und unter Berücksichtigung des Naturschutzes zuzulassen.
Man benötigt also nunmehr zum Vergraben eines Heimtieres eine Genehmigung der zuständigen Behörde (Veterinäramt).
Bei dem Vergraben sind folgende Auflagen zu beachten:
- Das Vergraben ist nur auf von der Behörde genehmigten Plätzen („Tierfriedhof“) oder auf einem geeigneten und eigenen Grundstück und nicht in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Plätzen und Wegen und nicht im Gewässerschutzgebiet erlaubt.
- Tiere sind mit einer mindestens 50 cm starke Erdschicht zu bedecken. Die Tierkörper sind unverhüllt oder lediglich mit einer Umhüllung, die den Verwesungsprozess des Tierkörpers nicht beeinträchtigt (z. B. Wolldecke) zu vergraben.
- Das Zwischenlagern von toten Tierkörpern ist verboten. Sie sind unverzüglich zu
vergraben.
Ausgenommen von den lokal geltenden Allgemeinverfügungen sind die Körper verstorbener seuchenverdächtiger und seuchenkranker Tiere (z. B. TSE). Diese müssen zwingend an eine Tierkörperbeseitigungsanstalt gegeben werden.
Keine Einschränkungen gibt es übrigens bei Urnenbestattungen. Die Asche dürfen Tierfreunde mit nach Hause nehmen und dort in einer Urne aufstellen oder vergraben.
Alternativen der Bestattung:
Wer sein Tier nicht einfach nur durch den Tierarzt der Verbrennung zuführen lassen möchte, kann auch die Dienste eines Tierkrematoriums in Anspruch nehmen. So kann man z.B. eine Urne mit der Asche des Tieres bekommen und diese dann auf dem eigenen Grundstück begraben.
Alternativ wäre ein Grab auf einem Tierfriedhof oder das Verstreuen der Asche auf einem dafür vorgesehenen Grundstück eine Option. Dazu gibt man das verstorbene Tier beim Tierarzt ab und beauftragt einen Anbieter mit der Abholung. Oft arbeiten Tierärzte bereits mit lokalen Anbietern zusammen.