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Tierschutz
Mit Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz im Jahr 2002 wurde dieser in den Rang eines Staatsziels erhoben. Den Umgang mit und die Haltung von Tieren regelt das Tierschutzgesetz (TierSchG).
Neben landwirtschaftlichen Nutztieren wie Rindern, Schweinen, Masthähnchen, Puten, Legehennen, Kaninchen oder Enten werden in Deutschland auch sehr viele Heimtiere gehalten, unter Anderem auch ungewöhnliche Heimtiere wie Reptilien oder exotische Kleinsäuger.
Von großer Wichtigkeit im Sinne des Tierschutzes ist zudem der schonende Umgang mit Tieren beim Schlachten, Töten, Transport und unter den Bedingungen des Handels.
Das Veterinäramt überprüft regelmäßig und aufgrund von Hinweisen von Bürgern gewerbliche Nutztierhaltungen sowie private Tierhaltungen.
Weitere Ausführungen zum Thema Tierschutz allgemein finden Sie hier: Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit- Tierschutz