Fundtiere (Tiere mit Besitzer)
Wer ein Tier findet, hat dies unverzüglich gegenüber der Fundbehörde, in der Regel der Gemeinde, und/oder dem Tierheim Haßberge (Telefon: 09529 / 9519450) anzuzeigen.
Sofern möglich kann das Fundtier dann ggf. auch zunächst vom Finder versorgt werden (Voraussetzung ist die Einwilligung der zuständigen Stelle).
Achtung! Fundunterschlagung ist strafbar und kann als Diebstahl gewertet werden. Verzichten Sie auf die Anzeige und nehmen das Tier ohne Genehmigung oder Absprache der zuständigen Behörde auf, können entsprechende Strafen drohen.
Sollte das Tier verletzt sein, so bringen Sie es unverzüglich zu einem Tierarzt und lassen Sie eine Erstversorgung durchführen, die Sie sich im Anschluss belegen lassen. Dabei kann neben der medizinischen Behandlung auch eine Identifikation erfolgen und falls möglich, der Halter kontaktiert werden.
Stoßen Sie auf verstorbene Fundtiere, sollte ebenfalls eine Meldung beim Tierheim oder einer ähnlichen Institution erfolgen. Dadurch wird der Besitzer nicht länger im Ungewissen gelassen.
Wildtier- und Haustierunfall
Ist bei einem Autounfall ein tierisches Wesen zu Schaden gekommen, müssen Sie in jedem Fall die Unfallstelle absichern und anschließend die Polizei anrufen. Berühren Sie vorerst auf keinen Fall das verletzte Tier. Gerade bei Wildtieren besteht hier die Gefahr, dass das verängstigte und verwirrte Geschöpf Sie oder sich selbst verletzt. Je nach Tierart unterscheidet sich das weitere Vorgehen:
Wildtiere
Hier informiert die Polizei in der Regel auch einen Jagdausübungsberechtigten oder Rettungsdienst. Als Betroffener sollte solange an der Unfallstelle gewartet werden, bis alle verantwortlichen Stellen eingetroffen sind. Ist nach 30 Minuten noch keine Hilfe eingetroffen, sollte mit einem wiederholenden Anruf noch einmal auf die Dringlichkeit hingewiesen werden – lebt das Wildtier nach dem Unfall noch, sollte dies schon bei der ersten Meldung passieren.
Haustiere
Kontaktiert die Polizei keinen Tierrettungsdienst, wird dem Unfallfahrer oft der Weg zum nächsten Tierarzt oder zur Tierklinik mitgeteilt. Dann kann der Krankentransport selbst übernommen werden, was oft der schnellste Weg ist. Auch wenn Fundtiere angefahren wurden, sollte in jedem Fall auf die zuständigen Beamten gewartet werden. So kann sich vergewissert werden, dass das hilfsbedürftige Wesen auch versorgt wird.
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