Antrag für gewerbsmäßige Tätigkeiten mit Tieren

nach § 11 TierSchG

Für bestimmte Tierhaltungen und Tätigkeiten an oder mit Tieren sind Erlaubnisse erforderlich, die an die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Betreibers und an eine artgemäße Tierhaltung gebunden sind.

Eine tierschutzrechtliche Erlaubnis ist beim Veterinäramt Haßberge zu beantragen.

Insbesondere in folgenden Fällen ist eine tierschutzrechtliche Erlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz erforderlich:

  • Züchten und Halten von Wirbeltieren zu Versuchszwecken und vergleichbare Tätigkeiten,

  • Tierhaltung in einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen,

  • Zoos oder andere Einrichtungen zur Zurschaustellung von Tieren,

  • Verbringen oder Einführen von Wirbeltieren (außer Nutztiere) in das Inland zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung oder Vermitteln solcher Tiere

  • Schutzhundeausbildung für Dritte (inkl. Unterhaltung von Einrichtungen für diesen Zweck),

  • Gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden für Dritte oder gewerbsmäßige Anleitung der Ausbildung von Hunden durch den Tierhalter

  • Durchführung von Tierbörsen,

  • gewerbsmäßige Tierzucht und Tierhaltung (Ausnahme: landwirtschaftliche Nutztiere),

  • gewerbsmäßiger Tierhandel,

  • gewerbsmäßiges Betreiben eines Reit- und Fahrbetriebes,

  • gewerbsmäßiges Zurschaustellen von Tieren,

  • gewerbsmäßige Schädlingsbekämpfung bei Wirbeltieren.

Eine erlaubnispflichtige Einrichtung oder erlaubnispflichtige Tätigkeit darf nur betrieben bzw. ausgeführt werden, wenn im Vorfeld eine tierschutzrechtliche Erlaubnis erteilt wurde. 

Zusätzlich zur Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz können weitere Genehmigungen erforderlich sein (z.B. Zulassung als Tiertransporteur bzw. als Viehhändler, Baugenehmigung(en), Genehmigung von Tierversuchen (erteilt die Regierung von Unterfranken), artenschutzrechtliche Genehmigungen). 

Für eine Genehmigung nach § 11 TierSchG müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • die erforderliche Sachkunde für die jeweilige Tätigkeit

  • geeignete Einrichtungen und Räumlichkeiten

  • persönliche Zuverlässigkeit

Die genauen Erfordernisse sind einzelfallabhängig.

Folgende Unterlagen sind für eine Genehmigung nach § 11 TierSchG erforderlich:

  • Sachkundenachweise

  • Führungszeugnis 

  • Nachweis der Voraussetzungen durch Erklärungen, Zeugnisse über frühere Tätigkeiten oder Berufsabschlüsse

Für einen Antrag auf eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz können Sie unser untenstehendes Formular verwenden. 

Weitere Informationen finden Sie unter: 

Gewerbsmäßige Tätigkeiten mit Tieren

nach § 11 Tierschutzgesetz