Katzenschutzverordnung

Die Zahl herrenloser, verwilderter Katzen nimmt in Deutschland stetig zu. Auch im Landkreis Haßberge ist dies ein Thema. 

Da die Problematik regional unterschiedlich stark ausgeprägt ist, besteht örtlich begrenzt sowohl aus Gründen des Tierschutzes wie auch seitens der Kommunen im Vollzug des LStVG Handlungsbedarf. 

Angesichts dessen, dass es sich bei den verwilderten Tieren häufig um entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hauskatzen und deren Nachkommen handelt, sind diese nicht an ein Leben ohne menschliche Unterstützung angepasst, so dass sie z. B. infolge von Krankheiten und Unterernährung häufig Schmerzen, Leiden oder Schäden ausgesetzt sind. 

Außerdem mehren sich die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über herrenlose, umherstreunende Katzen, die sich unkontrolliert vermehren.

Aufgrund dessen hat der Landkreis Haßberge am 15.09.2024 eine Katzenschutzverordnung erlassen mit dem Ziel, langfristig die Population freilebender Katzen zu kontrollieren und einen damit auch einen vorbeugenden Beitrag zum Tierschutz zu leisten. Am 27.01.2026 wurden auf Wunsch der Kommunen weitere Schutzbereiche in die Verordnung aufgenommen. Diese Änderungsverordnung tritt am 01.07.2026 in Kraft. 

Hierbei kann das Landratsamt Haßberge oder ein von ihm Beauftragter freilebende, herrenlose Katzen in Obhut nehmen, kennzeichnen, registrieren und fortpflanzungsunfähig machen.

Sollten Sie in Ihrem Stadt- oder Gemeindegebiet eine Katzenproblematik haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Kommune, damit bei Bedarf der Ortsteil/der Ort in die Katzenschutzverordnung aufgenommen werden kann.

Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht: 

Wer im Schutzgebiet eine freilaufende Katze hält (Besitzer/in) hat diese mittels Mikrochip oder Ohrtätowierung eindeutig und dauerhaft kennzeichnen zu lassen sowie zu registrieren. 

Weitere Informationen zum Thema Katzenschutzverordnung finden Sie hier:

Die Verordnung gilt seit dem 15.09.2024 für folgende Schutzgebiete:

  • Aidhausen (Gesamtes Gemeindegebiet)
  • Bundorf (Ortsteile Stöckach, Bundorf und Neuses)
  • Burgpreppach (Gesamtes Gemeindegebiet)
  • Ebelsbach (Ortsteil Schönbach)
  • Haßfurt (Gesamtes Gemeindegebiet)
  • Hofheim i. Ufr. (Ortsteil Eichelsdorf)
  • Knetzgau (Gesamtes Gemeindegebiet
  • Oberaurach (Gesamtes Gemeindegebiet)
  • Riedbach (Gesamtes Gemeindegebiet)
  • Theres (Gesamtes Gemeindegebiet)
  • Wonfurt (Ortsteile Dampfach, Steinsfeld und Wonfurt)

Ab ab dem 01.07.2026 werden folgende Schutzgebiete ergänzt:

  • Bundorf (Gemeindegebiet)
  • Ebelsbach (Ortsteil Steinbach)
  • Eltmann (Stadtgebiet)
  • Ermershausen (Gemeindegebiet)
  • Hofheim i.UFr. (Stadtgebiet)
  • Kirchlauter (Ortsteil Neubrunn)
  • Königsberg i.Bay. (Stadtgebiet)
  • Maroldsweisach (Ortsteile Allertshausen, Hafenpreppach, Maroldsweisach, Todtenweisach)
  • Untermerzbach (Gemeindegebiet)
  • Sand am Main (Gemeindegebiet)