Anzeige zur Errichtung, Erweiterung und Betrieb eines landwirtschaftlichen Wildgeheges
Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies beim Veterinäramt anzeigen.
Sie können dem Veterinäramt die Anzeige zur Errichtung, Erweiterung und Betrieb eines landwirtschaftlichen Wildgeheges mit einem der untenstehenden Antragsformulare mitteilen.
Wildgehege - Anzeige zur Errichtung, Erweiterung und Betrieb
Landwirtschaftliche Wildgehege
Für Schwarzwildgehege gelten außerdem weiterführende tierseuchenrechtliche Regelungen. Diese erfragen Sie bitte für Ihren konkreten Fall beim Veterinäramt persönlich nach.
Bei Gehegen von mehr als 10 ha Fläche ist zusätzlich eine jagdrechtliche Genehmigung des Landratsamtes erforderlich.
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
Stand: 10.03.2025