Sachkundenachweises

nach § 4 Tierschutz-Schlachtverordnung und VO (EG) Nr. 1099/2009

Wer Tiere im Rahmen eines Unternehmens schlachtet, muss beim Veterinäramt einen Sachkundenachweis nach der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung beantragen. Dieser ist in der gesamten europäischen Union gültig.

Voraussetzung ist die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung und Prüfung zum Erwerb des Sachkundenachweises.

Hinweis: Ein Sachkundenachweis für das Schlachten von Tieren wird für alle Tätigkeiten mit lebenden Tieren im Schlachtbetrieb benötigt.

Nähere Informationen diesbezüglich finden Sie hier: StmUV- Sachkundenachweis für das Schlachten von Tieren

Weiterführende Informationen zum Thema Schlachtung finden Sie hier:

Schlachtung - Sachkundenachweis

nach § 4 Tierschutz-Schlachtverordnung und VO (EG) Nr. 1099/2009