Tierschauen und Tierausstellungen, Tierbörsen

Für die Anmeldung und die Überwachung von Tierschauen, Tierbörsen und Tierausstellungen ist das Veterinäramt zuständig.

In der Regel steht bei Tierzuchtschauen, Tierbewertungsschauen und Tiersportveranstaltungen der Aspekt der Ausstellung, des Wettbewerbs oder der Leistungsprüfung im Vordergrund. Sofern bei Tierschauen bzw. Tiersportveranstaltungen der Verkauf oder Tausch von Tieren erfolgt und dies keine Veranstaltungen tierzuchtrechtlich anerkannter Zuchtorganisationen sind, kann dieser Teil der Veranstaltung eine erlaubnispflichtige Tierbörse darstellen.

Tierbörsen sind Veranstaltungen, auf denen Tiere zum Kauf oder Tausch angeboten werden. Für die Durchführung einer Tierbörse wird eine tierschutzrechtlichen Erlaubnis durch die zuständige Behörde benötigt. Der Verantwortliche benötigt einen Sachkundenachweis. 

Gefährliche Tiere wie Giftschlangen oder Skorpione sind bei Tierbörsen nicht zugelassen. Für artengeschützte Tiere gelten besondere Einschränkungen.

Tierausstellungen sind beim Veterinäramt schriftlich anzuzeigen. Verwenden Sie hierfür unser Formular

Das Veterinäramt besichtig den Veranstaltungsort, der für die Veranstaltung genutzt werden soll, bevor die Erlaubnis zur Tierausstellung erteilt wird.

Die Ausstellung muss bei Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen/Ziegen und Geflügel (einschließlich Papageien und Sittichen) spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung, bei Hunden und Katzen spätestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung angezeigt werden.

Die Mitarbeiter des Veterinäramts geben gerne über zu beachtende Vorschriften für solche Veranstaltungen Auskunft.

Weitere Informationen zum Thema Tierschauen, Tierausstellungen und Tierbörsen finden Sie hier:

Gewerbsmäßige Tätigkeiten mit Tieren

nach § 11 Tierschutzgesetz

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