Tierschutzanzeige

Wer Tiere hält, muss diese ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.

Tiere zu quälen oder ohne vernünftigen Grund zu töten ist verboten. Einen solchen Verstoß können Sie (auch anonym) beim Veterinäramt Haßberge anzeigen. 

Ihre Anzeige sollte folgende Angaben enthalten:

  • Ort und Zeitpunkt des Vorfalls

  • Name und Anschrift des Tierhalters oder der verursachenden Person (falls bekannt)

  • betroffene Tiere (Tierart, Anzahl)

  • Ablauf des Vorfalls 

Sollten Sie Fotos oder Videos zum angezeigten Vorfall gemacht haben, so übermitteln Sie uns bitte auch diese. 

Beschreiben Sie den Ort der Tierhaltung bitte so genau wie möglich, vor Allem bei einer anonymen Anzeigen, weil hier die Möglichkeit fehlt, beim Anzeigenden nähere Informationen einzuholen. Dies ist insbesondere bei Tierhaltungen außerhalb von Ortschaften ohne Straßennamen und Hausnummern von Bedeutung. 

Sie können für eine Tierschutzanzeige gerne unser untenstehendes Formular.

Weitere Informationen finden Sie hier: 

Tierschutzbeschwerde