Witterungsschutz für Weidetiere
Zu der Thematik Witterungsschutz für Weidetiere hat das Ministerium für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Empfehlungen herausgegeben.
Die Empfehlungen sind bewusst kurzgehalten, weitergehende Informationen sind in der unten angegebenen Literatur verfügbar.
Gemäß § 2 des Tierschutzgesetzes sowie § 3 Abs. 2 Nr. 3 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung muss jeder Tierhalter und jede Tierhalterin die Tiere durch geeignete Maßnahmen vor belastenden oder schädigenden Witterungseinflüssen (Regen, Wind, Hitze/direkte Sonneneinstrahlung, Kälte) ausreichend schützen. Nach § 4 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung müssen die Tiere auch bei Weidehaltung grundsätzlich täglich von einer qualifizierten, verantwortlichen Person kontrolliert werden. Dabei sind die Gesundheit der Tiere, die Versorgungseinrichtungen sowie die ausreichende, bedarfsgerechte Versorgung mit Futter und Wasser zu überprüfen. Kranke oder schwache Tiere sind bei Bedarf abzusondern, geeignet unterzubringen und zu behandeln.
- Haltungsbedingungen dürfen nicht kurzfristig umgestellt werden. Tiere müssen sich an Witterungsverhältnisse anpassen können. Weidetiere müssen bei ganzjähriger Haltung im Freien spätestens ab Herbst draußen gehalten werden, um sich allmählich an die Umweltbedingungen anpassen zu können.
- Der Gesundheits- und Ernährungszustand der Tiere muss gut sein. Nur gesunde und gut genährte Tiere verfügen über das erforderliche Anpassungsvermögen, um auch extreme Wetterlagen im Freien unbeschadet zu überstehen. Kranke Tiere oder empfindliche Jungtiere sind (ggf. mit den Muttertieren) geschützt unterzubringen.
- Ein effektiver Witterungsschutz ist unverzichtbar. Allen Tieren muss es möglich sein, jederzeit auf trockener Liegefläche abzuliegen und zu ruhen. Unter unseren Klimaverhältnissen ist dies häufig nur durch einen künstlichen Witterungsschutz in Form eines überdachten, zwei- oder dreiseitig geschlossenen Unterstands zu verwirklichen. Auch Waldränder, Baumgruppen, Erdwälle oder ähnliches können im Einzelfall einen wirksamen Schutz bieten, reichen insbesondere im Winter oder bei intensiver Sonneneinstrahlung und Hitze, aber auch während langanhaltender Regenperioden oftmals nicht aus.
- Zunehmende anhaltende Hitzeperioden im Sommer mit sehr hohen Temperaturen erfordern ggf. besondere Maßnahmen. Wenn ein ausreichendes Schattenangebot bei gleichzeitig guter Versorgung mit geeignetem Tränkewasser nicht ausreicht, kann z.B. der Weidegang auf die Nachtstunden beschränkt werden.
- Jahreszeitlich unterschiedlich kann es zu erheblichen Belästigungen und Schäden durch Insekten kommen. Wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen, müssen die Tiere von der Weide genommen und anderweitig untergebracht werden.
- Für die Winterweidehaltung kommen nur hierfür geeignete Standorte in Frage. Nicht jede Weide ist für eine Haltung im Winter geeignet (z.B. Hanglagen, feuchte Standorte). Als Richtwert für den Besatz sollte während der Winterperiode eine Großvieheinheit (entspricht einer Kuh) pro Hektar nicht überschritten werden. Gegebenenfalls ist eine Bodenbefestigung rund um Funktionsbereiche wie Futterraufen, Tränken oder auch vor Unterständen erforderlich. Zum Schutz vor Parasitenbefall sind Feuchtstellen ggf. auszugrenzen.
- Alle Tiere sind täglich ihrem Bedarf entsprechend mit Wasser ausreichender Qualität zu versorgen. Auch im Winter muss eine Tränke zugänglich sein, die nicht zufriert.
- Bei Bedarf muss Futter einwandfreier Qualität zugefüttert werden.
- Tiere und Weide sind regelmäßig zu überprüfen. Das Wohlbefinden der Tiere und die Funktionsfähigkeit der Versorgungseinrichtungen müssen mindestens einmal täglich kontrolliert werden. Bei extremen Wetterlagen, bei zu erwartenden Geburten oder bei kranken Tieren können häufigere Kontrollen erforderlich sein.
- Ein auf die ganzjährige Weidehaltung abgestimmter Produktionszyklus ist anzustreben: Muttertiere sollten so belegt werden, dass die Geburten im Frühjahr erfolgen, wenn kein Bodenfrost mehr zu erwarten ist.
- Für Tiere, die täglich nur kurz auf eine Weide verbracht werden, ist die Versorgung und der Witterungsschutz auf der Weide in Abhängigkeit von der Wetterlage und Dauer so zu gestalten, dass das Wohlbefinden der Tiere sichergestellt ist.
- Bei der Weidehaltung von Tieren und für bauliche Einrichtungen sind Beschränkungen auf Grund anderer Rechtsbereiche (z.B. Baurecht, Naturschutz, Wasserschutz) zu beachten
MLR- Empfehlungen zum Witterungsschutz für Weidetiere
TVT Merkblatt Nr. 85- Rinder, ganzjährige Freilandhaltung
TVT Tierwohl-Leitlinien Ganzjahresbeweidung Rinder und Pferde
LAVES- Winterweidehaltung von Rindern und Schafen
UA-BW/TGD- Witterungseinflüsse bei der Weidehaltung von Nutztieren
Fokus Tierwohl- Witterungsschutz
BVET- Dauernde Haltung von Nutztieren im Freien
BLV- Witterungsschutz bei der dauernden Haltung von Rindern im Freien