Tiertransporte

Tiertransporte sind grundsätzlich mit Belastungen für die Tiere verbunden, da sie mit einer unbekannten Umgebung, den Bewegungen des Fahrzeugs, belastenden Klimabedingungen und oft auch mit unbekannten Artgenossen konfrontiert werden. Insbesondere Nutztiere werden in großem Umfang national und international, im Laufe ihres Lebens auch oft mehrfach, transportiert. Die Europäische Kommission geht derzeit von jährlich rund 170 Millionen Nutztiertransporten aus. 

Tiertransporte beschränken sich allerdings nicht nur auf den Nutztierbereich. Auch der weltweite Handel von Tieren macht deren Transport unumgänglich. Dabei besteht bei ungünstigen Bedingungen die Gefahr von Todesfällen.

Alle Fahrer, Beifahrer bzw. Betreuer, die Tiere über eine Distanz von mehr als 65 km transportieren, brauchen einen Befähigungsnachweis, der vom Veterinäramt ausgestellt wird. Dies betrifft auch "Private Transporteure", da mit einem Transport meistens auch eine wirtschaftliche Tätigkeit verbunden ist. Ausgenommen sind Hobbytierhalter, die ihre eigenen Tiere ausschließlich zu Hobbyzwecken transportieren.

Transportunternehmer müssen generell für alle Strecken von mehr als 65 Kilometern eine Zulassung besitzen, die von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie ansässig sind oder einen Vertreter haben, erteilt wurde. Um diese Zulassung zu erhalten, müssen die Antragsteller unter anderem nachweisen, dass sie über ausreichend und geeignetes Personal sowie über ausreichende und angemessene Ausrüstungen und Verfahren verfügen.

Alle an gewerblichen Transporten beteiligten Personen müssen angemessen geschult sein. Schulungsinhalt sind die Rechtsvorschriften (maximale Fahrzeiten etc.), aber auch der richtige Umgang mit den Tieren und ihre Pflege. Insbesondere die Fahrer und Betreuer müssen einen Befähigungsnachweis besitzen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link:

Viehhandel - Transport- und Desinfektinskontrollbuch

Muster