Niederschlagswasserentsorgung

Bei der Beseitigung von gesammelten Niederschlagswasser kann eine wasserrechtliche Erlaubnis durch das Landratsamt Haßberge notwendig werden. Diese ist dann erforderlich, wenn das Niederschlagswasser gezielt versickert oder in ein Oberflächengewässer eingeleitet wird und kein Fall des erlaubnisfreien Gemeingebrauchs vorliegt.

Für die Einleitung von Niederschlagswasser in die Kanalisation der Gemeinde ist keine wasserrechtliche Erlaubnis durch das Landratsamt Haßberge erforderlich. Nähere Informationen erteilt die Gemeindeverwaltung.

Ansprechperson

Herr Graf

Wasserrecht, Naturschutz

Gebäude E
Zwerchmaingasse 18
97437 Haßfurt

wasserrecht@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 234
09521 / 27 101

Tätigkeiten:
Abwasserbeseitigung z.B. Kommunale Kläranlagen, Kleinkläranlagen, Niederschlagswasserbeseitigung; Abwasserabgabe