Niederschlagswasserentsorgung
Bei der Beseitigung von gesammelten Niederschlagswasser kann eine wasserrechtliche Erlaubnis durch das Landratsamt Haßberge notwendig werden. Diese ist dann erforderlich, wenn das Niederschlagswasser gezielt versickert oder in ein Oberflächengewässer eingeleitet wird und kein Fall des erlaubnisfreien Gemeingebrauchs vorliegt.
Für die Einleitung von Niederschlagswasser in die Kanalisation der Gemeinde ist keine wasserrechtliche Erlaubnis durch das Landratsamt Haßberge erforderlich. Nähere Informationen erteilt die Gemeindeverwaltung.
Ansprechperson
Herr Graf
Wasserrecht, Naturschutz
Gebäude E
Zwerchmaingasse 18
97437 Haßfurt
wasserrecht@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
234
09521 /
27 101
Tätigkeiten:
Abwasserbeseitigung z.B. Kommunale Kläranlagen, Kleinkläranlagen, Niederschlagswasserbeseitigung; Abwasserabgabe