Freizeitnutzung und Gemeingebrauch

Die Wassergesetze gestatten es jedermann, die oberirdischen Gewässer z.B. zum Baden, Waschen, Tränken zu benutzen. Dabei dürfen fremde Grundstücke nicht rechtswidrig benutzt werden und Rechte anderer dürfen nicht entgegenstehen.

Hinweise und Informationen zu verschiedenen Freizeitmöglichkeiten und einem achtsamen Umgang mit Natur und Wasser finden sich im Ratgeber Freizeit und Natur- (bayern.de).