Wärmepumpen und Erdwärmesonden; Anzeige von Bohrungen zur Errichtung

Bohrungen zur Errichtung von Erdwärmesondenanlagen und Grundwasserwärmepumpen müssen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers gegen Verunreinigungen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt werden.

Um Bauherren, Planer, Fachhandwerker und Bohrunternehmen über Erdwärmesonden zu informieren und den Weg zum ordnungsgemäßen Bau einer Anlage aufzeigen, haben die Ministerien für Umwelt und Verbraucherschutz sowie für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie gemeinsam mit dem Bundesverband WärmePumpe (BWP) e. V. einen Leitfaden für die Erstellung von Erdwärmesonden für Wärmepumpenanlagen herausgegeben. Neben grundsätzlichen Aussagen zur wasserrechtlichen Beurteilung gibt er Hinweise und Empfehlungen, was bei Erstellung und Betrieb einer Erdwärmesondenanlage zu beachten ist und informiert über nötige Antragsunterlagen.

Der Leitfaden wurde auf Grund technischer Weiterentwicklungen und rechtlicher Änderungen aktualisiert und in einer 4. Auflage neu aufgelegt. Er kann im Internet heruntergeladen (siehe unter "Weiterführende Links") werden.

Bohrungen zur Errichtung von Erdwärmesondenanlagen müssen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers gegen Verunreinigungen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt werden.
Reichen die Bohrungen für die Erdwärmesonden bis in das Grundwasser hinein, ist in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) müssen alle geologischen Untersuchungen (u. a. auch Bohrungen) zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden (siehe unter "Verwandte Themen").

Bau- und Nutzungsanzeige für Erdwärmekollektoren
Sie können die Bau- und Nutzungsanzeige für Erdwärmekollektoren (§ 49 WHG, Art. 30 BayWG) online übermitteln. Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Einbringen von Erdsonden in das Grundwasser
Sie können eine wasserrechtliche Erlaubnis zum Einbringen von Erdsonden in das Grundwasser online beantragen. Antrag für die Errichtung einer Wärmepumpenanlage
Sie können die Errichtung einer Wärmepumpenanlage online beantragen. Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Wärmepumpe
Sie können eine wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Wärmepumpe online beantragen.

Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, sind der zuständigen Behörde einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen.

Ist seit der Anzeige ein Monat vergangen, ohne dass eine Einstellungs- oder Beseitigungsanordnung nach § 49 Abs. 3 WHG ergangen ist, können die Arbeiten begonnen und so lange durchgeführt werden, bis auf das Grundwasser eingewirkt wird.

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Stand: 14.11.2024

Ansprechperson

Frau Demus

Wasserrecht, Naturschutz

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

wasserrecht@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 233
09521 / 27 101

Tätigkeiten:
Private und gewerbliche Grundwasserentnahmen; Bohranzeigen; Wärmepumpen und Erdwärmesonden; Anzeige von Landpachtverträgen; Anordnung Bekämpfung Borkenkäfer und Schwammspinner