Gewässerunterhaltung

Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst seine Pflege und Entwicklung. Dazu gehören unter anderem die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss, die Erhaltung der Ufer sowie der wasserwirtschaftlichen und ökologischen Leistungsfähigkeit des Gewässers. Beispiele für Gewässerunterhaltungsmaßnahmen stellen die Entschlammung eines Bachbettes oder der Ufergehölzrückschnitt dar. Zuständig für die Unterhaltung der Gewässer I. und II. Ordnung ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Wasserwirtschaftsämter. Für Gewässer III. Ordnung sind die Städte und Gemeinden zuständig, falls es keine Wasser- und Bodenverbände gibt.

Zuordnung der Gewässer im Landkreis Haßberge:

  • Gewässer I. Ordnung: Main, Itz - Unterhaltungslast beim Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

  • Gewässer II. Ordnung: Baunach, Nassach, Rauhe Ebrach - Unterhaltungslast beim Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

  • Gewässer III. Ordnung: alle anderen Gewässer - Unterhaltungslast bei den Gemeinden (oder Wasser- und Bodenverbände)

Unter den nachfolgenden Links finden sich Arbeitshilfen und Broschüren mit hilfreichen Tipps und Informationen zur Gewässerunterhaltung:

Ansprechperson

Frau Bayer

Wasserrecht, Naturschutz

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

wasserrecht@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 225
09521 / 27 101

Tätigkeiten:
Gewässerausbau, wasserrechtliche Erlaubnisse (Fischteichanlagen), Schifffahrtsrecht, Gewässerverunreinigungen, Gewässerunterhaltung