Gewässerverunreinigungen
Beim Umgang mit Mineralölen oder bei Verkehrs- und anderen Unfällen, kann es zu Schadensereignissen mit Dieselkraftstoffen, Heizöl, Benzin, etc. kommen. Dringt trotz Vorsorge beim Umgang mit solchen wassergefährdenden Stoffen etwas in ein oberirdisches Gewässer, eine Abwasseranlage oder in den Boden ein, so ist dies unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle oder dem Landratsamt zu melden.
Als Ansprechpartner für die jeweiligen Sofortmaßnahmen ist die zuständige Feuerwehr zu kontaktieren. Für die sogenannte "Folgenbeseitigung" bei Gewässerverunreinigungen (wie z.B. Einbringen und Betreuen von Ölsperren auf Gewässern usw.) ist das Landratsamt zuständig und kann entsprechende Anordnungen treffen. Für fachliche Fragen steht auch das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen zur Verfügung.
Ansprechperson
Frau Bayer
Wasserrecht, Naturschutz
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
wasserrecht@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
225
09521 /
27 101
Tätigkeiten:
Gewässerausbau, wasserrechtliche Erlaubnisse (Fischteichanlagen), Schifffahrtsrecht, Gewässerverunreinigungen, Gewässerunterhaltung