Überschwemmungsgebiete im Landkreis
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Landkreis Haßberge
Den Anfang der festgesetzten Überschwemmungsgebiete im Landkreis Haßberge bildete das Überschwemmungsgebiet des Mains, das mit Verordnung des Landratsamtes Haßberge vom 15.11.2000 festgesetzt wurde (Amtsblatt des Landratsamtes Haßberge vom 23.11.2000).
Die Detailkarten im Maßstab 1:5000 können beim Landratsamt Haßberge oder bei den jeweilig betroffenen Gemeinden eingesehen werden.
Das Überschwemmungsgebiet des Mains kann im Umweltatlas eingesehen werden.
Für die Baunach wurde das Überschwemmungsgebiet mit der Verordnung des Landratsamtes Haßberge vom 04.09.2003 festgesetzt.
Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet beginnt bei Fluss-km 45,00 in Höhe Sulzbach/Erlsdorf und endet an der Landkreisgrenze bei Fluss-km 11,75 südlich von Sendelbach/Gräfenholz.
Die Detailkarten M 1:2500 können beim Landratsamt Haßberge oder bei den Verwaltungsgemeinschaften Ebern und Hofheim eingesehen werden.
Das Überschwemmungsgebiet der Baunach kann im Umweltatlas eingesehen werden.
Für die Rauhe Ebrach wurde das Überschwemmungsgebiet mit der Verordnung des Landratsamtes Haßberge vom 21.11.2005 festgesetzt.
Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet beginnt bei Fluss-km 40,100 am östlichen Ortsrand von Untersteinbach und endet an der östlichen Gemarkungsgrenze von Prölsdorf (Landkreisgrenze bei Fluss-Km 32,250).
Die Detailkarten M 1:2500 können beim Landratsamt Haßberge oder bei der Gemeinde Rauhenebrach eingesehen werden.
Das Überschwemmungsgebiet der Rauhen Ebrach kann im Umweltatlas eingesehen werden.
Für die Itz wurde im Bereich der Gemeinde Untermerzbach das Überschwemmungsgebiet mit der Verordnung des Landratsamtes Haßberge vom 29.03.2006 festgesetzt.
Das Überschwemmungsgebiet beginnt an der südlichen Gemarkungsgrenze von Gleusdorf und erstreckt sich zunächst überwiegend auf der Ostseite der Itz bis zur Landkreisgrenze. Im Bereich von Gleusdorf erstreckt es sich beidseitig der Itz, ehe es dann zwischen dem Ostufer der Itz (Landkreisgrenze) und der Kreisstraße HAS 52 bis Untermerzbach verläuft.
Ab Untermerzbach verläuft das Überschwemmungsgebiet westlich der Itz und der Alster bis zum Truschenhof und darüber hinaus in der Flussaue bis auf Höhe des Grundstücks Fl.Nr. 1750 der Gemarkung Memmelsdorf, jeweils bis zur östlichen Landkreisgrenze.
Die Detailkarten im Maßstab 1:2500 können beim Landratsamt Haßberge oder bei der Gemeinde Untermerzbach eingesehen werden.
Das Überschwemmungsgebiet der Itz kann im Umweltatlas eingesehen werden.
Für die Nassach wurde das Überschwemmungsgebiet vom nördlichen Ortsrand von Rügheim bis zur Mündung in den Main mit Verordnung des Landratsamtes Haßberge vom 27.05.2011 amtlich festgesetzt und im Amtsblatt des Landratsamtes Haßberge vom 31.05.2011 bekannt gemacht.
Das Überschwemmungsgebiet der Nassach kann im Umweltatlas eingesehen werden.
Vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete im Landkreis Haßberge
Folgende Unterlagen zur vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes an der Wässernach können über die Nextcloud des Landkreises Haßberge eingesehen werden:
Bekanntmachung zur vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes Wässernach
- Erläuterungsbericht
- Information zur Berechnung von Überschwemmungsgebieten
- Übersichtskarte
- Detailkarte - Wässernach
- Detailkarte – Wässernach mit Darstellung der Festsetzung des Mains
Zum vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet der Alster liegen folgende Unterlagen vor:
Ansprechperson
Herr Förster
Wasserrecht, Naturschutz
Gebäude E
Zwerchmaingasse 18
97437 Haßfurt
wasserrecht@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
235
09521 /
27 101
Tätigkeiten:
Fachbereichsleitung, Verfahren zur Festsetzung von Überschwemmungs- und Wasserschutzgebieten, Sand-/Kiesabbau, Stau- und Triebwerkanlagen (Wasserkraft)
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