Bauwasserhaltung

Eine Bauwasserhaltung dient dem Trockenlegen einer Baugrube von auftretendem Grundwasser während einer Baumaßnahme. Aus wasserrechtlicher Sicht stellt dies eine Benutzung des Grundwassers dar, wofür eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.

Bei Bauwasserhaltungen ist darauf zu achten, dass sie immer so durchgeführt werden, dass das Gewässer, in welches das Grundwasser eingeleitet wird, nicht verunreinigt oder in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird.

Ansprechperson

Frau Demus

Wasserrecht, Naturschutz

Gebäude E
Zwerchmaingasse 18
97437 Haßfurt

wasserrecht@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 233
09521 / 27 101

Tätigkeiten:
Private und gewerbliche Grundwasserentnahmen, Bohranzeigen, Wärmepumpen und Erdwärmesonden, Hochwassnachrichtendienst, Anzeige von Landpachtverträgen, Anordnung Bekämpfung Borkenkäfer und Schwammspinner

Erreichbarkeit:
Mo-Fr 08:30-12:30