Zu den Antragsformularen
Brunnen und Erdaufschlüsse
Wer Arbeiten durchführt, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich auf das Grundwasser auswirken können (z.B. Erkundungsbohrungen oder die Errichtung eines Brunnens), muss dies mindestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme beim Landratsamt Haßberge anzeigen.
Ansprechperson
Frau Demus
Wasserrecht, Naturschutz
Gebäude E
Zwerchmaingasse 18
97437 Haßfurt
wasserrecht@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
233
09521 /
27 101
Tätigkeiten:
Private und gewerbliche Grundwasserentnahmen, Bohranzeigen, Wärmepumpen und Erdwärmesonden, Hochwassnachrichtendienst, Anordnung Bekämpfung Borkenkäfer und Schwammspinner
Erreichbarkeit:
Mo-Fr 08:30-12:30