Brunnen und Erdaufschlüsse

Wer Arbeiten durchführt, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich auf das Grundwasser auswirken können (z.B. Erkundungsbohrungen oder die Errichtung eines Brunnens), muss dies mindestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme beim Landratsamt Haßberge anzeigen.

 

Ansprechperson

Frau Demus

Wasserrecht, Naturschutz

Gebäude E
Zwerchmaingasse 18
97437 Haßfurt

wasserrecht@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 233
09521 / 27 101

Tätigkeiten:
Private und gewerbliche Grundwasserentnahmen, Bohranzeigen, Wärmepumpen und Erdwärmesonden, Hochwassnachrichtendienst, Anordnung Bekämpfung Borkenkäfer und Schwammspinner

Erreichbarkeit:
Mo-Fr 08:30-12:30