Wasserentnahmen

Das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern bzw. das Zutagefördern von Grundwasser stellt eine Gewässerbenutzung dar, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen ist.  Im Rahmen des sogenannten „Gemeingebrauchs“ aus einem Oberflächengewässer sind lediglich Wasserentnahmen durch das Schöpfen mit Handgefäßen (Eimer oder Gießer) zulässig. Ein Aufstau des Gewässers ist davon nicht umfasst.

Ansprechperson

Frau Demus

Wasserrecht, Naturschutz

Gebäude E
Zwerchmaingasse 18
97437 Haßfurt

wasserrecht@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 233
09521 / 27 101

Tätigkeiten:
Private und gewerbliche Grundwasserentnahmen, Bohranzeigen, Wärmepumpen und Erdwärmesonden, Hochwassnachrichtendienst, Anzeige von Landpachtverträgen, Anordnung Bekämpfung Borkenkäfer und Schwammspinner

Erreichbarkeit:
Mo-Fr 08:30-12:30