Ausnahmen von den Verboten der Wasserschutzgebiete
Für Wasserschutzgebiete werden Verbote und Einschränkungen formuliert und durch Rechtsverordnung festgesetzt.
Von den Verboten der Wasserschutzgebietsverordnung kann unter der Voraussetzung, dass das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen würde und das Gemeinwohl der Ausnahme nicht entgegensteht, eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Zur Prüfung auf Zulässigkeit des Vorhabens sind dem Landratsamt Haßberge aussagekräftige Antragsunterlagen in vierfacher Ausfertigung in Papierform vorzulegen.
Zur Vorabstimmung, welche Unterlagen und Pläne notwendig sind, kann eine Anfrage per E-Mail an wasserrecht@hassberge.de gerichtet werden. Im Regelfall ist ein formloser Antrag mit Erläuterungsbericht, Lageplan und Detailpläne (Grundriss/Ansichten/Schnitte) erforderlich.
Ansprechperson
Frau Herold
Wasserrecht, Naturschutz
Gebäude E
Zwerchmaingasse 18
97437 Haßfurt
wasserrecht@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
224
09521 /
27 101
Tätigkeiten:
Wasserrechtliche Anlagengenehmigungen, Ausnahmegenehmigungen Wasserschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete