Ausnahmen von den Verboten der Wasserschutzgebiete

Für Wasserschutzgebiete werden Verbote und Einschränkungen formuliert und durch Rechtsverordnung festgesetzt.
Von den Verboten der Wasserschutzgebietsverordnung kann unter der Voraussetzung, dass das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen würde und das Gemeinwohl der Ausnahme nicht entgegensteht, eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Zur Prüfung auf Zulässigkeit des Vorhabens sind dem Landratsamt Haßberge aussagekräftige Antragsunterlagen in vierfacher Ausfertigung in Papierform vorzulegen. 

Zur Vorabstimmung, welche Unterlagen und Pläne notwendig sind, kann eine Anfrage per E-Mail an wasserrecht@hassberge.de gerichtet werden. Im Regelfall ist ein formloser Antrag mit Erläuterungsbericht, Lageplan und Detailpläne (Grundriss/Ansichten/Schnitte) erforderlich.

Ansprechperson

Frau Herold

Wasserrecht, Naturschutz

Gebäude E
Zwerchmaingasse 18
97437 Haßfurt

wasserrecht@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 224
09521 / 27 101

Tätigkeiten:
Wasserrechtliche Anlagengenehmigungen, Ausnahmegenehmigungen Wasserschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete