Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und sonstige Sozialleistungen

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten die nach § 1 Abs. 1 AsylbLG leistungsberechtigten Ausländerinnen und Ausländer, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln und Kräften, insbesondere aus dem eigenen Einkommen und Vermögen sichern können.

  • Personen, über deren Asylantrag noch nicht entschieden wurde (Asylbewerber)

  • Personen, die wegen des Krieges in ihrem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 1 besitzen

  • Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes, wenn die Entscheidung über die Aussetzung der Abschiebung noch nicht 18 Monate zurückliegt

  • Geduldete nach § 60 a des Aufenthaltsgesetzes, bei denen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können, weil humanitäre, rechtliche oder persönliche Gründe oder das öffentliche Interesse entgegenstehen

 

Den Gesetzestext des AsylbLG finden Sie im Internet unter www.gesetze-im-internet.de/asylblg/index.html.

 

Zu den Leistungen nach dem AsylbLG gehören der notwendige Bedarf für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Kommunikation, Mobilität und für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Gegebenenfalls werden Bedarfe zur Bildung und Teilhabe sowie Behandlungskosten bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt übernommen.

Des Weiteren können im Rahmen des § 6 AsylbLG auf Antrag gegebenenfalls Bedarfe für die Erstausstattung von Wohnungen, Mietkautionen und notwendige Bedarfe für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt übernommen werden.

Die Leistungen werden als Sach- oder Geldleistung erbracht. Geldleistungen werden im Fall eines Bezugs nach § 3 AsylbLG in der Regel per Überweisung auf eine Bezahlkarte ausbezahlt.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann es des Weiteren zu einer Absenkung der Leistung nach § 1a AsylbLG kommen. Es werden dann lediglich Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung und Unterkunft einschließlich Heizung sowie Körper- und Gesundheitspflege gewährt.

Einkommen und Vermögen, über das verfügt werden kann, sind gemäß § 7 Abs. 1 AsylbLG von dem Leistungsberechtigten und seinen Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben, vor Eintritt von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aufzubrauchen. Absetzungs- und Freibeträge sind zu berücksichtigen.  

Von dem Vermögen nach § 7 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG ist für den Leistungsberechtigten und seine Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben, jeweils ein Freibetrag in Höhe von 200 Euro abzusetzen. Ferner bleiben Vermögensgegenstände außer Betracht, die zur Aufnahme oder Fortsetzung der Berufsausbildung oder der Erwerbstätigkeit unentbehrlich sind.

Jede Veränderung in den Einkommens- und Vermögensverhältnissen (z.B. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit) ist dem Amt für Soziales und Senioren unverzüglich anzuzeigen.

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist das Amt für Soziales und Senioren des Landkreises Haßberge, Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt.

Asylbewerber - Antrag auf Gewährung von Leistungen

nach dem AsylbLG

Ansprechpartner und Zuständigkeiten

Das Team AsylbLG erreichen Sie unter der Rufnummer 09521 27 730 oder per E-Mail an asyl@hassberge.de.

Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG, die sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, erhalten Leistungen wie Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII). Die Umstellung wird von Amts wegen vorgenommen. Ein neuer Leistungsantrag ist nicht erforderlich. Die Leistungen werden ab dem Zeitpunkt der Umstellung auf ein Bankkonto überwiesen.

Frau Brehm

Amt für Soziales und Senioren

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

asyl@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 730
09521 / 27 360

Erreichbarkeit: Dienstag - Freitag vormittags

Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr

Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr

Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.


Frau Decker

Amt für Soziales und Senioren

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

asyl@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 730
09521 / 27 360

Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr

Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr

Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.


Frau Jäger

Amt für Soziales und Senioren

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

asyl@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 730
09521 / 27 360

Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr

Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr

Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.


Frau Kulke

Amt für Soziales und Senioren

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

asyl@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 730

Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag

Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr

Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr

Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.


Frau Scholl

Amt für Soziales und Senioren

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

asyl@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 730

Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr

Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr

Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.


Frau Zöttlein

Amt für Soziales und Senioren

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

asyl@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 730
09521 / 27 360

Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr

Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr

Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.


Frau Schillinger

Amt für Soziales und Senioren

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

asyl@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 730

Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr

Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr

Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.


Frau Smital

Amt für Soziales und Senioren

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 742

Erreichbarkeit: Montag - Dienstag


Frau Ebner

Amt für Soziales und Senioren

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

asyl@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 734
09521 / 27 360

Tätigkeiten:
Teamleitung Arbeitsbereich Grundabsicherung

Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr

Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr

Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.


Frau Keller

Amt für Soziales und Senioren

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

asyl@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 362

Tätigkeiten:
Fachliche Leitung Arbeitsbereich Grundabsicherung

Erreichbarkeit: Montag, Donnerstag, Freitag vormittags

Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr

Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr

Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.