Datenschutzerklärung des Landratsamtes Haßberge

Egal, ob Sie analog oder digital mit uns in Kontakt treten, irgendwann werden wir mit Ihren personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer usw.) konfrontiert und unterliegen damit der aus dem EU-Recht stammenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese Vorschrift sowie zahlreiche Bestimmungen aus dem deutschen Recht, wie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG) und etliche Fachgesetze regeln den Umgang mit – oder genauer gesagt – die Verarbeitung der Daten. Damit soll vor allem Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet werden. Dennoch unterliegt auch dieses Grundrecht gewissen Einschränkungen, nämlich dann, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse die Verarbeitung personenbezogener Daten notwendig macht und dies gesetzlich geregelt wird. Je sensibler die Daten sind (z.B. Gesundheitsdaten, Sozialdaten usw.) umso größerer Schutzbedarf besteht. Aus dem Datenschutzrecht ergeben sich für das Landratsamt als Datenverarbeiter also bestimmte Pflichten, für Sie als Betroffene/r bestimmte Rechte. Hierüber wollen wir Sie im Nachfolgenden informieren. Dazu gehören Angaben, wer für die Verarbeitung Ihrer Daten verantwortlich ist und an wen Sie sich ggf. bei Fragen zum Datenschutz wenden können. Außerdem haben Sie ein Recht zu erfahren, welche konkreten personenbezogenen Daten wir verarbeiten, zu welchem Zweck und aufgrund welcher Rechtsgrundlage. Darüber hinaus dürfen wir Ihre Daten grundsätzlich auch nicht unbegrenzt speichern. Welche konkreten Rechte Ihnen nach der DSGVO zustehen, ist auch Teil der nachfolgenden Informationen.