Bodenschutz und Altlasten

Der Zustand der Böden beeinflusst viele weitere Bereiche in der Natur, z. B. das Wasser und Klima, die Lebensräume für verschiedenste Tier- und Pflanzenarten oder den Stoffkreislauf. Bodenschutz ist daher ein wichtiger Aspekt im Umwelt- und Naturschutz.

Aufgabe des Bodenschutzes ist es, die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Als untere Bodenschutzbehörde sind wir für den Vollzug des Bundesbodenschutzgesetzes zuständig, einschließlich der darauf basierenden Rechtsverordnungen.

Dem Bodenschutzrecht sind unter anderem folgende Aufgaben zuzuordnen:

  • Erfassung, Erkundung und Sanierung von Altlasten
  • Auskünfte aus dem Altlastenkataster
  • Beratung im Hinblick auf den vorsorgenden Bodenschutz, z. B. bei Geländeauffüllungen im Bereich einer durchwurzelbaren Bodenschicht
  • Zusammenarbeit mit der Unteren Wasserschutzbehörde bei Schadensfällen mit Besorgnis einer Boden- oder Gewässerverunreinigung (z. B. Ölunfälle)

Ansprechpartner

Frau Barth

Immissionsschutz, staatliches Abfallrecht

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

immissionsschutz@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 249

Tätigkeiten:
Sachbearbeitung Immissionsschutzrecht, Staatliches Abfallrecht

(für Altlastenauskünfte)


Frau Welsch

Immissionsschutz, staatliches Abfallrecht

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

immissionsschutz@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 247

Tätigkeiten:
Sachbearbeitung Bodenschutzrecht, Staatliches Abfallrecht

Erreichbarkeit:
Mo-Do 08:00-12:30